Niederlande: Krankenkasse vergütet Sterbehilfe
Die Niederlande waren das erste Land, das die ärztliche Sterbehilfe legalisierte und gesetzlich regelte. Nun gibt es die Euthanasie sogar sozusagen auf Krankenschein: Die Krankenkasse „Menzis“ ist der erste Krankenversicherer in den Niederlanden, der die Kosten dafür in sein Leistungspaket aufnimmt und sie den Angehörigen vergütet. Der Dachverband der Krankenversicherer lässt seinen Mitgliedern die Entscheidung offen.
Menzis arbeitet mit der seit März existierenden „Lebensbeendigungsklinik“ zusammen. Das sind mobile medizinische Teams, die zu den Patienten fahren, die sterben wollen. Mit dabei haben sie ein sogenanntes ,,Euthanacticum“, einen tödlichen Cocktail.
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Patient unheilbar krank sein und unerträglich leiden muss, um Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. Er muss bei vollem Bewusstsein den Wunsch äußern, mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben zu scheiden, und es muss ein zweiter Arzt zur Diagnose hinzugezogen werden.
Menzis arbeitet mit der seit März existierenden „Lebensbeendigungsklinik“ zusammen. Das sind mobile medizinische Teams, die zu den Patienten fahren, die sterben wollen. Mit dabei haben sie ein sogenanntes ,,Euthanacticum“, einen tödlichen Cocktail.
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Patient unheilbar krank sein und unerträglich leiden muss, um Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. Er muss bei vollem Bewusstsein den Wunsch äußern, mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben zu scheiden, und es muss ein zweiter Arzt zur Diagnose hinzugezogen werden.
Quelle: Die Presse (Österreich) vom 23. November 2012