Neues "Selbstbestimmungsgesetz" vorgestellt

Neues "Selbstbestimmungsgesetz" vorgestellt

(DVCK e.V. - Aktion Kinder in Gefahr) Die wichtigsten Einzelheiten des höchste umstrittenen "Selbstbestimmungsgesetz" wurden vor wenigen Tagen bekannt gegeben. Das neue Gesetz, welches aktuell von den Grünen und der FDP Grünen erstellt wird, soll jedem ermöglichen, einmal im Jahr ihr Geschlecht im Personalausweis zu ändern. Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das sog. Transsexuellen-Gesetz von 1980.

Die gegenwärtige Gesetzeslage fordert für eine (chirurgische) Geschlechtsänderung zwei psychologische Gutachten und eine gerichtliche Zulassung.

Entsprechend dem Entwurf der Ampel-Koalition soll „einfacher Sprechakt beim Standesamt“ aus, um seinen Geschlechtseintrag im Pass zu ändern.

Jugendliche ab 14 Jahren dürften laut dem Gesetz genauso über ihr Geschlecht entscheiden, jedoch brauchen sie hierfür die Zustimmung der Eltern. Falls die Eltern nicht einwilligen, kann der Jugendliche eine Zulassung per Familiengericht erwirken. Kinder unter 14 Jahren können nur mit der Zustimmung der Eltern einen derartigen Schritt vornehmen.

Das Geschlecht kann einmal pro Jahr gewechselt werden - unabhängig davon, ob chirurgische Eingriffe vorgenommen werden oder nicht. Besonders an dieser Bestimmung wird deutlich, dass die deutsche Rechtsprechung die menschliche Natur von an ignoriert. Der Wille bzw. die Phantasie des Einzelnen wird zum entscheidenden Kriterium ansieht. Das Selbstbestimmungsgesetz ist insofern die gesetzliche Verankerung einer radikalen Version der Gender-Ideologie.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes war wesentlich radikaler, doch Proteste zwangen die Ampel-Koalition zu einer gewissen Zurückhaltung. An der ideologischen Zielsetzung hinzu einer Auflösung der biologischen Geschlechter hat sich aber nichts geändert.