Neues Gesetz stärkt Rechte leiblicher Väter
Erstmals
sollen leibliche Väter in Deutschland ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten,
auch wenn das Kind von einem anderen Mann großgezogen wird. Das Kabinett
verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag
entscheiden muss.
Bisher
konnten die biologischen Väter einen Kontakt nur dann gegen den Willen der
Mutter oder des rechtlichen Vaters erzwingen, wenn sie bereits eine persönliche
Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut hatten.
Zukünftig
soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und das der
leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.
Zudem
sollen Väter das Recht bekommen, Auskunft über die „persönlichen Verhältnisse“
zu erhalten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte
in Berlin, dass bei dieser Neuregelung, immer das Kindeswohl im Mittelpunkt
stehen soll.
Hintergrund
sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der
hatte 2010 und 2011 beanstandet, dass dem leiblichen Vater ein Umgangs- und
Auskunftsrecht verwehrt werden kann, ohne das jemals geprüft werde, wie sich
das auf das Kindeswohl auswirke. Diese Regelung hatte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2010 in einem Urteil kritisiert.
Demzufolge war die Bundesregierung verpflichtet das deutsche Recht zu ändern.
Wann sich
das Parlament mit der Reform des Umgangsrechts befasst ist noch offen.