MdB Hubert Hüppe: Keine fremdnützige Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen
Anlässlich der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vom 29. Juni 2016 zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen erklärt der Bundestagsabgeordneter und stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben Hubert Hüppe, Berichterstatter für Medizinethik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe:
"Die Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN beklagt, dass die derzeit geplante gesetzliche Regelung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen aufgrund der vorgesehenen Bedingungen solche Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen unmöglich macht.
Diese Kritik zeigt, dass die heute diskutierte gesetzliche Lockerung ein bioethischer Türöffner ist für fremdnützige Forschung auch an Personen, die niemals vorher in der Lage waren, eine grundsätzliche Zustimmung zu erteilen.
Dies bestätigt die Befürchtung, dass der vermeintlich eng begrenzbare Tabubruch weitere Forderungen nach fremdnütziger Forschung an weiteren Gruppen von Nichteinwilligungsfähigen nach sich zieht, wie z.B. Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Erschreckend ist auch, dass Ärzte ihre nichteinwilligungsfähigen Patienten fremdnütziger Forschung aussetzen wollen.
Im Übrigen ist der Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN zuzustimmen, wenn sie ausdrücklich davor "warnt, eine so sensible, die Patientenautonomie betreffende Neuregelung überstürzt zu treffen", und eine breiten gesellschaftlichen Dialog fordert."
"Die Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN beklagt, dass die derzeit geplante gesetzliche Regelung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen aufgrund der vorgesehenen Bedingungen solche Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen unmöglich macht.
Diese Kritik zeigt, dass die heute diskutierte gesetzliche Lockerung ein bioethischer Türöffner ist für fremdnützige Forschung auch an Personen, die niemals vorher in der Lage waren, eine grundsätzliche Zustimmung zu erteilen.
Dies bestätigt die Befürchtung, dass der vermeintlich eng begrenzbare Tabubruch weitere Forderungen nach fremdnütziger Forschung an weiteren Gruppen von Nichteinwilligungsfähigen nach sich zieht, wie z.B. Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Erschreckend ist auch, dass Ärzte ihre nichteinwilligungsfähigen Patienten fremdnütziger Forschung aussetzen wollen.
Im Übrigen ist der Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN zuzustimmen, wenn sie ausdrücklich davor "warnt, eine so sensible, die Patientenautonomie betreffende Neuregelung überstürzt zu treffen", und eine breiten gesellschaftlichen Dialog fordert."