Liechtenstein: Das Lebensrecht der Ungeborenen ist weiter geschützt


(Christoferus Werk/Christliches Forum) Die jüngste Volksabstimmung im Fürstentum Liechtenstein ist zugunsten des Lebensrechts entschieden worden: Die Stimmbürger lehnten die Einführung einer Fristentötung mehrheitlich ab (52,3 % gegen 47,7 %). ab; es wird also auch zukünftig keine Abtreibungsfreiheit in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten geben.

Der vierfache Familienvater und Landesfürst Erbprinz Alois hatte sich im Vorfeld der Abstimmung klar gegen Abtreibung geäußert, ebenso Wolfgang Haas, der Erzbischof von Vaduz. Zuvor war die Forderung nach einer Fristentötung bereits vom Vaduzer Landtag abgelehnt worden. Damit ist das katholische Liechtenstein eines der wenigen Länder in Europa mit klaren Lebensschutzgesetzen.

Felizitas Küble