Lernen in Freiheit - Deutschland verhängt harte Strafen bei Hausunterricht
In
Deutschland herrscht staatliche Intoleranz in Bezug auf Hausunterricht.
Unverhältnismäßig harte Strafen für Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten
oder sich gegen bestimmte schulische Inhalte, wie zum Beispiel den
Sexualkundeunterricht, wehren.
In
einer Beschwerdeschrift zu Menschenrechtsverletzung die Anfang Oktober bei den
Vereinten Nationen eingereicht wurde, gehören zu den führenden Themen „die Verpflichtung
aller Kinder zum schulischen Sexualkundeunterricht“ und das „Verbot von
Hausunterricht.“
Demzufolge verletzt das Verbot jede Alternative
zur Staatsschule das Elternrecht, über die Art der Bildung ihrer Kinder selber
zu entscheiden. Das Wiener Dokumentationsarchiv legt dem deutschen Staat zur
Last, Eltern zu bestrafen, die sich für die Option des Hausunterrichts
entscheiden. Diese Möglichkeit sei in anderen Ländern eine
Selbstverständlichkeit.
Staatlich verordnete Intoleranz und
Diskriminierung wirken sich auch in einer besonderen Dimension des Schulzwangs
aus. Es ist der Zwang, sich in geschlechtlichen Dingen vom Staat “unterrichten”
zu lassen. Eltern, die ‘Sexualkunde’ für ihre Kinder ablehnen, sind in der
Vergangenheit wiederholt empfindlich bestraft worden – bis hin zu längeren
Beugehaftstrafen – obwohl die Kinder ansonsten am regulären Schulunterricht
teilnahmen. Auch dies kritisiert die Beschwerdeschrift als Verletzung des
Elternrechts.
Eine
UN-Sonderkommission hat bereits im Jahr 2006 gegen die „Kriminalisierung des
Hausunterricht“ in Deutschland gemahnt. Bei der staatlichen Bestrafung hat sich
jedoch seither nichts geändert.
Die Beschwerdeschrift
von 2012 listet weitere Punkte von
Intoleranz gegen Christen in Deutschland auf:
Die Gewissensfreiheit für Apotheker ist
gefährdet. Apotheker sind dazu verpflichtet, Medikamente auch dann abzugeben,
wenn sie sich als ethisch bedenklich einstufen. Dies gilt beispielsweise für
die „Pille danach“, die frühabtreibend wirkt. Da das deutsche Gesetz Abtreibung
erst ab der Einnistung der befruchteten Eizelle definiert, zählt die „Pille
danach“ nach gesetzlicher Definition nicht zu den frühabtreibungsauslösendenen
Mitteln. Es besteht Rechtsunklarheit darüber, ob einem Apotheker, der die
„Pille danach“ nicht ausgibt, die Konzession entzogen wird oder nicht.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht
auf freie Meinungsäußerung sind gefährdet. Christlich motivierte
Nichtregierungsorganisationen, die ihren Glauben und ihre Überzeugungen vor
Abtreibungskliniken und Abtreibungsberatungsstellen äußern wollen, wurden in
Freiburg und München in ihren Rechten empfindlich beschnitten.
Religionsgegner haben ein Klima erzeugt, dass dem
freien Diskurs feindlich gegenüber steht. Es kommt zu Defamierungskampagnen,
Negativstereotypisierungen, Hassausbrüche, Blockierung von
Universitätseinrichtungen für Professoren bzw. Redner mit abweichenden
Positionen und Demonstrationen gegen friedliche Veranstaltungen. Antireligiöse
Parolen und Bilder werden in verletzender Weise eingesetzt.
Steigender Vandalismus und Hassausbrüche gegen
christliche Andachtsstätten und Friedhöfe.
Diese 5-Jahres-Studie zur Diskriminierung von
Christen in Europa bekam viel internationale Beachtung, berichtete kath.net am
12. Oktober 2012.