Kroatiens Sexualkunde-Lehrplan verfassungswidrig
Das kroatische Verfassungsgericht hat den Lehrplan für Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig erklärt. Wie örtliche Medien berichten, setzten die Richter am Mittwoch den seit Februar geltenden Lehrplan im Fach Gesundheitskunde außer Kraft. Der Lehrplan für den Sexualkundeunterricht trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung, heißt es in der Urteilsbegründung laut der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Gegen den Unterricht geklagt hatte unter anderem die kirchennahe Organisation "Grozd". Bereits vor Inkrafttreten des Lehrplans hatten die Bischofskonferenz und verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft den Sexualkundeunterricht kritisiert.
Die Vertreter von "Grozd" argumentierten vor dem Verfassungsgericht, der Unterricht verstoße gegen die Verfassung und das geltende Schulgesetz. Darüber hinaus stelle er eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. Bis zur Annahme eines neues Lehrplans tritt den Angaben zufolge vorübergehend der im vergangenen Schuljahr gültige Plan in Kraft.
Quelle: KAP
Die Vertreter von "Grozd" argumentierten vor dem Verfassungsgericht, der Unterricht verstoße gegen die Verfassung und das geltende Schulgesetz. Darüber hinaus stelle er eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. Bis zur Annahme eines neues Lehrplans tritt den Angaben zufolge vorübergehend der im vergangenen Schuljahr gültige Plan in Kraft.
Quelle: KAP