Kommentar zum Vertrag mit Providern zur Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet
Ursula von der Leyen nach der Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit den Vertretern der Internetprovider
Der 17. April 2009 wird in die Geschichte als ein besonders erfreulicher Tag eingehen, denn endlich hat man es geschafft, eine Regelung zu finden, die die Kinderpornographie im Internet begrenzt.
Internetseiten mit kinderpornografischen sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus erreichbar. Dies soll ein Vertrag bewirken, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.
Es ist aber wichtig, daß dies erst der Anfang eines umfassenden Jugendmedienschutzes im Internet ist.
Das Internet war von Anfang an eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche. Doch mit dem Aufkommen des sog. Web 2.0 scheinen alle Dämme des Anstandes und der Moral gebrochen zu sein. Das Web 2.0 erlaubt das Hochladen von Videos mit allen möglichen Inhalten. Darunter befinden sich auch viele Videos mit Pornographie und extremer Gewalt.
In Deutschland ist es verboten, solche Videos Minderjährigen zugänglich zu machen. Doch viele Internetseiten, die das Hochladen zulassen, die sog. Streamer, sind im Ausland gehostet.
Es ist wichtig, daß auch diese Internetseiten nicht mehr zugänglich sind. Sie sind in der Tat nach deutschem Recht illegal, weil so gut wie keine Alterszugangsbeschränkungen eingerichtet sind.
Das muß nun das nächste Ziel deutscher Politik werden.