Kommentar: Verbot der Gehsteigberatung durch das Verwaltungsgericht Freiburg ist ein Skandal


Abtreibung ist in Deutschland nach wie vor eine rechtswidrige Handlung, auch, wenn sie unter bestimmten Bedingungen, nicht bestraft wird. In der Gehsteigberatung des Münchner Vereins „„Lebenszentrum - Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland e. V." wird nichts anderes getan, als darauf hinzuweisen, dass das ungeborene Kind im Mutterleib ein Mensch ist und als solcher besitzt er ein Recht auf Leben. Das ist auch die deutsche Rechtsprechung.

Der deutsche Staat vernachlässigt seine Schutzfunktion und lässt zu, dass Hunderttausende von ungeborenen Kindern jährlich durch Abtreibungen getötet werden. Wenn schon der Staat dieser Pflicht nicht nachkommt, sollte er zumindest froh darüber sein, dass es Menschen gibt, die auf der Straße auf etwa Elementares hinweisen: Das Recht auf Leben.

Aber nein, das wird als Belästigung empfunden. Der Einsatz für das Recht auf Leben eines anderen Menschen darf nicht in einer als aufdringlich empfundenen Art und Weise stattfinden.

Dieses Verbot ist ein Skandal und ein weiterer Beweis, wie gering im modernen Deutschland das Recht auf Leben geschätzt wird.