Kommentar: Abtreibungen bleiben hoch

Obwohl die Anzahl der gemeldeten Abtreibungen im Jahr 2007 um 2,4 % niedriger als im Vorjahr lag, bleibt die Zahl erschreckend hoch. 117.000 Tötungen von ungeborenen Menschen entspricht die Bevölkerungszahl einer mittelgroßen deutschen Stadt. Man muß dazu noch bedenken, daß die Anzahl der Abtreibungen, die nicht gemeldet werden, sehr hoch ist. Laut Schätzungen sind das sogar mehr als die gemeldeten Fälle, so daß man von einer Gesamtzahl von 250.000 bis 300.000 Abtreibungen pro Jahr ausgehen kann.

An diesen Zahlen zeigt sich, daß die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich des Schutzes des ungeborenen Lebens völlig versagt hat. Anfang der 90er Jahre wurde der „Abtreibungsparagraph“ 218 StGB grundlegend novelliert, angeblich mit dem Ziel, das Leben der ungeborenen Kinder zu retten. Bis dahin galt die sog. Indikationslösung, 1993 wurde eine Fristenlösung mit Beratungspflicht eingeführt. Die Beratung sollte dazu dienen, die Abtreibungszahlen zu reduzieren, doch das ist nicht geschehen: Mit Schwankungen sind sie auf hohem Niveau geblieben.

Die neue Fassung des § 218 war ein fauler Kompromiß zwischen den damals im Bundestag vertretenen Parteien, vor allem zwischen CDU, CSU und SPD. Kaum ein Abgeordneter, der damals der Neufassung zugestimmt hat, hat wohl realistischerweise geglaubt, daß das neue Gesetz – zudem noch liberaler als das alte mit der Indikationslösung – Kinder retten würde.

Die Pflichtberatung war von Anfang an bloß ein Feigenblatt, um etwas die Fristenlösung zu verdecken.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich hat sich mit dem neuen Gesetz nicht abgefunden und erklärt, daß die Abtreibung nach wie vor gesetzeswidrig sei, jedoch straffrei. Außerdem erklärte es, daß das Gesetz vom Bundestag „nachgebessert“ werden müsse, falls die Anzahl von Abtreibungen nicht fällt. Davor haben sich die Abgeordneten im Bundestag bis heute gedrückt.