Koalitionsvertrag: Generalangriff auf Ehe und Familie

Mathias von Gersdorff

Verstreut im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP befindet sich ein Sammelsurium von Maßnahmen, die die Gender-Ideologie endgültig zur offiziellen Staats-Ideologe machen sollen.

Schwerpunkt ist die Förderung der Gender-Ideologie in Schulen, Wirtschaft und Gesellschaft sowie eine deutliche Schwächung der traditionellen Ehe und Familie durch Einführung von alternativen Partnerschaftsformen und die Beschneidung von Elternrechten.

Der Koalitionsvertrag der sog. Ampel-Koalition ist somit nichts anderes als eine Kulturrevolution, die die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau definitiv als Referenz abschaffen will.

Im Maßnahmen-Katalog befinden sich mehrere Projekte, die nichts anders als extremistisch zu bezeichnen sind. Hier sollen nur einige der vielen angestrebten Maßnahmen kommentiert werden.

So will die Ampel eine „soziale Elternschaft“ einführen:

„Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weiteren Erwachsenen übertragen werden kann.“

Dadurch wird das Prinzip, dass ein Kind zwei Eltern hat, aufgelöst.

Dieses „kleine Sorgerecht“ könnte zur Mehrfach-Elternschaft führen, denn solche Konstrukte wurden in der Vergangenheit systematisch ausgebaut, wie etwa das „kleine Sorgerecht“ bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“. Dieses „kleine Sorgenrecht wurde mehr und mehr zu einer kompletten ganzen Elternschaft bzw. einer Adoption.

So etwa die sog. Lebenspartnerschaft (zwischen gleichgeschlechtlichen Personen): Sie wurde mit der Zeit dermaßen an die Ehe zwischen Mann und Frau, dass im Jahr 2017, als das Ehegesetz gleichgeschlechtlichen Personen eröffnet wurde, ein Unterschied kaum noch vorhanden war.

Deshalb kann man erwarten, dass in absehbarer Zeit diese Mehrfach-Elternschaften der Ehe zwischen zwei Personen gleichgestellt werden.

Die Ampel-Koalition beabsichtig auch, viele neue Formen von Partnerschaften einzuführen:

„Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Das bedeutet: Neben der Ehe und der (noch existierenden) Lebenspartnerschaft wird es mehr staatlich anerkannte Partnerschaften.

Es wird ausdrücklich betont, diese sollen für mehr als zwei Personen gelten.

Man bemerke: Es geht hier um Partnerschaften, nicht um eingetragene Vereine oder andere juristische Personen, die es ja schon gibt. Es besteht große Freiheit, über Verträge vor einem Notar rechtlich verbindliche Beziehungen festzulegen.

Diese neue Konstruktion ergibt also nur Sinn, wenn sie eine eheähnliche Institution ist.

Was Elternschaft überhaupt ist, soll auch umfassend umgestaltet werden. Die Ampel-Koalition will also den Begriff „Eltern“ an sich deformieren und dekonstruieren:

„Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.“

Bevor also ein Kind empfangen wurde und im Mutterleib lebt - also vor seiner Existenz – wird es schon Eltern haben.

Damit können nur soziale Eltern gemeint sein.

In der Praxis bedeutet das: Eine Frau beschließt, schwanger zu werden. Doch schon bevor das geschieht, wird definiert, wer die weiteren Eltern sind.

Damit wird die „biologische Elternschaft“, also die eigentliche Elternschaft, nur eine zwischen vielen Formen von „Elternschaft“.

Besondere Privilegien bekommen homosexuelle Mütter: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.“

Über den biologischen Vater ist hier nichts gesagt.

Ein Gesetzesprojekt zum Abstammungsrecht in der vergangenen Legislaturperiode, der aufgrund des Widerstandes der Union nicht zustande kam, sprach dem biologischen Vater jegliches Recht ab. Dann hätte ein Kind zwei Mütter, aber keinen Vater mehr gehabt. Wie dies nun von der Ampel-Koalition geregelt werden soll, ist noch ungeklärt. Möglicherweise ist es rechtlich nicht möglich, den biologischen Vater (also den eigentlichen Vater) völlig zu entrechten. Ebenso wenig kann man dem Kind das Recht auf Wissen über die biologischen Eltern verwehren.

Das ist wohl die Absicht dieses Passus des Koalitionsvertrages: „Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen.“

Abstammung und Elternschaft werden im Grunde getrennt, der Vorrang soll der „soziale“ Vater haben, nicht der (eigentliche) biologische Vater.

Aus der Sicht der Gender-Ideologie ist die geplante Abschaffung des Transsexuellengesetz besonders wichtig. Dieses soll in ein „Selbstbestimmungsgesetz“ umzuwandeln. Dann wird die bloße Willenserklärung ausreichen, um das eigene Geschlecht zu ändern: Wille soll Biologie ersetzen.

Bei Geschlechtsumwandlungen besitzen heutzutage Eltern noch einen nennenswerten Einfluss auf die Entscheidungen und Taten ihrer Kinder. Diese Obhut soll nun den Eltern weggenommen werden. Eltern könnten sogar bestraft werden, wenn sie versuchen, ihre minderjährigen Kinder gegen eine Geschlechtsumwandlung umzustimmen. So radikal waren jedenfalls manche Gesetzesvorschläge der vergangenen Legislaturperiode.

Fazit: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP kündigt einen radikalen Angriff auf die natürliche Elternschaft an.

Wir werden uns jedenfalls dagegen wehren! Wir müssen Alarm schlagen und die christlich-konservativen- bzw. bürgerliche Menschen ansprechen, damit sie erkennen, dass es viele gibt, die ihre Ideale und Ansichten teilen.

Wir müssen unseren Widerstand gegen diese Revolution und unsere Aktivitäten ausweiten. Zusammen werden wir es schaffen, eine starke Front gegen die Gender-Revolution aufzubauen.