Koalition sagt Nein: Keine rezeptfreie "Pille danach"
Union und FDP haben im Gesundheitsausschuss des Bundestags dafür votiert, an der Verschreibungspflicht für die sogenannte "Pille danach" festzuhalten.
Am Mittwoch lehnten die Regierungsfraktionen entsprechende Anträge von SPD und Linken ab, teilte die Pressestelle des Bundestags mit. Beide Oppositionsfraktionen hatten dafür plädiert, die Rezeptpflichtigkeit aufzuheben.
Die Linksfraktion verwies in ihrem Antrag darauf, die Entlassung aus der Verschreibungspflicht bedeutet keine Freiverkäuflichkeit.
Mit der Apothekenpflicht gebe es auch weiterhin die Möglichkeit der fachkundigen Beratung. Das bezweifelten die Liberalen - eine solche Beratung im "Apothekenverkaufsraum" sei schwer vorstellbar.
Die SPD beschränkte ihre Forderung nach Rezeptfreiheit ausdrücklich auf den Wirkstoff Levonorgestrel und verwies darauf, das Medikament wirke nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet hat.
Union verweist auf Entwicklungen in Großbritannien und Frankreich
Zudem habe der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den Jahren 2003 und 2009 die Aufhebung der Verschreibungspflicht empfohlen.
Die Unionsfraktion führte an, in Großbritannien und Frankreich habe die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach der Freigabe der Notfallverhütung zugenommen. Zudem sei eine ärztliche Beratung vor der Einnahme grundsätzlich unverzichtbar.
Die Linksfraktion forderte zudem, die gesetzlichen Krankenkassen sollten für Notfallverhütungsmittel bei Frauen bis 20 Jahre zahlen - auch das wurde im Ausschuss abgelehnt. (fst)
Am Mittwoch lehnten die Regierungsfraktionen entsprechende Anträge von SPD und Linken ab, teilte die Pressestelle des Bundestags mit. Beide Oppositionsfraktionen hatten dafür plädiert, die Rezeptpflichtigkeit aufzuheben.
Die Linksfraktion verwies in ihrem Antrag darauf, die Entlassung aus der Verschreibungspflicht bedeutet keine Freiverkäuflichkeit.
Mit der Apothekenpflicht gebe es auch weiterhin die Möglichkeit der fachkundigen Beratung. Das bezweifelten die Liberalen - eine solche Beratung im "Apothekenverkaufsraum" sei schwer vorstellbar.
Die SPD beschränkte ihre Forderung nach Rezeptfreiheit ausdrücklich auf den Wirkstoff Levonorgestrel und verwies darauf, das Medikament wirke nicht, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet hat.
Union verweist auf Entwicklungen in Großbritannien und Frankreich
Zudem habe der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den Jahren 2003 und 2009 die Aufhebung der Verschreibungspflicht empfohlen.
Die Unionsfraktion führte an, in Großbritannien und Frankreich habe die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach der Freigabe der Notfallverhütung zugenommen. Zudem sei eine ärztliche Beratung vor der Einnahme grundsätzlich unverzichtbar.
Die Linksfraktion forderte zudem, die gesetzlichen Krankenkassen sollten für Notfallverhütungsmittel bei Frauen bis 20 Jahre zahlen - auch das wurde im Ausschuss abgelehnt. (fst)
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.05.2013