Kinderschutzbund Niedersachsen will kein Geld von Edathy
(Junge Freiheit) Der Kinderschutzbund Niedersachsen hat sich geweigert, Geld vom früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy anzunehmen. Der Ex-Politiker war am Montag bei der Einstellung des Kinderpornoverfahrens gegen ihn dazu verpflichtet worden, 5.000 Euro an die Kinderschützer zu zahlen.
Die Einstellung des Verfahrens sei ein „fatales Signal“ gewesen, teilte der Verband auf Facebook mit. „Wenngleich für unsere Arbeit Spenden und Bußgelder eine überaus wichtige Quelle sind, haben wir das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.“ Das Landgericht Verden bestätigte gegenüber Spiegel-Online die Ablehnung durch den Kinderschutzbund. Es werde nun eine andere gemeinnützige Einrichtung gesucht, die das Geld annimmt.
Edathy gilt nicht als vorbestraft
Wegen der Verfahrenseinstellung gilt Edathy nicht als vorbestraft. Über seinen Anwalt hatte er während des Prozeß mitgeteilt: „Ich habe eingesehen, daß ich einen Fehler begangen habe.“ Die Vorwürfe seien zutreffend. Später revidierte Edathy jedoch seine Meinung. Auf Facebook schrieb er: „Ich weise darauf hin, daß ein ‘Geständnis’ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt.“
Mehrere SPD-Politiker forderten Edathy unterdessen auf, die Partei zu verlassen. Seine fehlende Reue sei mit den sozialdemokratischen Prinzipien nicht zu vereinbaren, heißt es. Noch immer ist unklar, wer Edathy 2013 im Vorfeld über die Ermittlungen informiert hatte. (ho)
Die Einstellung des Verfahrens sei ein „fatales Signal“ gewesen, teilte der Verband auf Facebook mit. „Wenngleich für unsere Arbeit Spenden und Bußgelder eine überaus wichtige Quelle sind, haben wir das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.“ Das Landgericht Verden bestätigte gegenüber Spiegel-Online die Ablehnung durch den Kinderschutzbund. Es werde nun eine andere gemeinnützige Einrichtung gesucht, die das Geld annimmt.
Edathy gilt nicht als vorbestraft
Wegen der Verfahrenseinstellung gilt Edathy nicht als vorbestraft. Über seinen Anwalt hatte er während des Prozeß mitgeteilt: „Ich habe eingesehen, daß ich einen Fehler begangen habe.“ Die Vorwürfe seien zutreffend. Später revidierte Edathy jedoch seine Meinung. Auf Facebook schrieb er: „Ich weise darauf hin, daß ein ‘Geständnis’ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt.“
Mehrere SPD-Politiker forderten Edathy unterdessen auf, die Partei zu verlassen. Seine fehlende Reue sei mit den sozialdemokratischen Prinzipien nicht zu vereinbaren, heißt es. Noch immer ist unklar, wer Edathy 2013 im Vorfeld über die Ermittlungen informiert hatte. (ho)