Kinderrechte im GG streben die Abschaffung von Vater, Mutter und Familie an

Mathias von Gersdorff

Die Grünen haben am 3. Juni 2019 einen neuen gesellschaftspolitischen Angriff auf Kinder und Familie gestartet: Die Einführung von sog. Kinderrechten in das Grundgesetz.

Zu diesem Zweck haben sie einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der hier zu lesen ist: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/105/1910552.pdf

Konkret fordern die Grünen eine Novellierung von Artikel 6 des Grundgesetzes an entscheidenden Stellen.

Die geltende Fassung von Artikel 6 GG, Satz 1 lautet: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Der Entwurf der Grünen sieht folgen Wortlaut vor: „Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Die gegenwärtige Fassung von Satz 2 ist: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Der Entwurf der Grünen sieht vor: In Absatz 2 werden nach dem Wort „Kinder“ die Wörter „unter Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsenden Selbständigkeit“ eingefügt.

Satz 4 der gegenwärtigen Fassung lautet: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

In Satz 4 ist die Änderung der Grünen besonders wichtig. Die Grünen wollen einen eigenen Satz einfügen, Satz 4a, der die Kinderrechte näher definiert: "Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen."

Zu diesem Thema hat die Aktion „Kinder in Gefahr“ schon zwei Stellungnahmen veröffentlicht: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/trojanisches-pferd-kinderrechte-soll-staatsmacht-staerken-und-familien-schwaechen/ und https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/

Die Änderungen streben die Emanzipation der Kinder von den Eltern ab. Kinder werden nicht mehr als Mitglieder einer organischen Einheit, der Familie, gesehen, sondern als völlig autonome Individuen.

Wenn diese Änderungen keine leeren Normen werden sollten, müsste der Staat eine viel größere Rolle bei der Erziehung der Kinder und bei deren Wahrnehmung von Rechten spielen.

Die Wächterfunktion des Staates würde also deutlich erweitert werden zu Lasten des Erziehungsrechtes der Eltern gehen.

In einer radikalen Auslegung könnte man sogar die „Kinderrechte in der Verfassung“ so auslegen, dass der Staat die erste Geige spielt und er den Familien die Obhut der Kinder überträgt.

Aus diesem Grund werden Kinder in Satz 1 wohl auch als erste genannt. Es hätte auch heißen können, „Ehe, Familie und Kinder, stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Die Reihenfolge ist nicht irrelevant, sondern stellt eine Art Hierarchie der Prioritäten her: Wenn die Kinder die ersten Schutzbefohlenen sind, so sind deren Interessen und Rechte auch zuerst zu berücksichtigen.

Fazit: Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit mehr Rechte für den Staat.

Der Antrag der Grünen entspricht des Weiteren haargenau den ideologischen Maximen der 1968er-Revolution:

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  1. Es gibt keine Familien, sondern nur Individuen.
  2. Kinder sollen wie eine „Minderheit“ behandelt werden, die besonders geschützt werden muss, wie etwa auch die Homosexuellen, Transsexuellen etc.
  3. Ehe und Familien sind sowieso „soziale Konstruktionen“, deren Sinn und Zweck lediglich das Aufrechterhalten von „willkürlichen Herrschaftsstrukturen“ ist. Deshalb sollten sie mittel- bis langfristig abgeschafft werden.
  4. Das Kind selbst soll in jeglicher Hinsicht über seine Identität und seine Persönlichkeit entscheiden (etwa wie das die Gender-Ideologie im Falle der Geschlechtlichkeit postuliert).

Kinderrechte würden zu analogen revolutionären Vorgängen führen, wie der Feminismus: Eine totale Gleichschaltung zwischen den Generationen.

In einer derart radikal egalitären Gesellschaft gibt es aber weder Väter, noch Mütter, noch Ehen, noch Familien.

„Kinderrechte“ sind somit eine weitere Etappe in die radikalegalitäre und utopistische sozialistische Gesellschaft, die sich die 1968er-Revolutionäre erträumt haben.