Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?
Dazu merkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., an: „Diese Forderung ist nicht neu. Wer wollte sich dagegen stellen? Wenn Frau Schwesig dann allerdings bei der Fachtagung die Katze aus dem Sack lässt, ist leicht zu erahnen, wohin die Reise gehen soll: Schwesig rühmt die Erfolge der 'frühkindlichen Bildung' in den Kitas: Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sei viel erreicht worden. Der Ausbau müsse aber noch weitergehen. Es werde Geld für 100.000 neue Plätze bereitgestellt.“
Martin warnt: „Für kritische Elternohren hören sich diese Ausführungen nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar.
Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem 'die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht' ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohl zusammengehen.“
Stattdessen schlägt Martin vor, endlich das „Wahlrecht ab Geburt“ einzuführen, als ein auch den Kindern selbstverständlich zustehendes Bürgerrecht: „Die Kinder haben am längsten auszubaden was die Regierenden heute beschließen. Ihre Interessen müssen ganz anders in den Focus der Politik gerückt werden! Für Kinder, die sich noch nicht selbst in eine Wahlliste eintragen lassen und wählen können, sollte das Wahlrecht im Rahmen der elterlichen Sorgepflicht ausübbar sein. In diesem Sinne unterstützt der Verband Familienarbeit e.V. die Kampagne 'Nur wer wählt, zählt' des Deutschen Familienverbands (DFV).“
Quelle: Pressemeldung vom 07.04.2017 des Verbandes Familienarbeit e.V.