Kardinal Meisner gegen Straffreiheit von aktiver Sterbehilfe
Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat sich gegen die Straffreiheit jeder Form von aktiver Sterbehilfe gewandt.
Das Recht, bewusst und willentlich den Tod eines Menschen herbeizuführen, dürfe es "grundsätzlich nicht geben - gleich ob im kommerziellen oder im nichtkommerziellen Umfeld", erklärte der Erzbischof am Donnerstag in Köln. Ein vom Bundeskabinett bereits gebilligter Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten, nicht aber unentgeltliche und organisierte Suizidbeihilfen. Die Neuregelung soll Ende Januar abschließend vom Parlament behandelt werden.
Meisner kritisierte, dass in Deutschland der Lebensschutz in den zurückliegenden Jahren sukzessiv ausgehöhlt worden sei - «bis hin zu der Bereitschaft, den Leidenden abzuschaffen statt des Leids». Der Mensch brauche nicht Hilfe zum Sterben, sondern beim Sterben. "Es wäre ein ausgesprochen fataler Irrtum zu meinen, irgendein Mensch wolle tatsächlich gerne sterben", so der Kardinal. Vielmehr sei die Bitte um Sterbehilfe "ein Schrei danach, den Schmerz, die Einschränkungen, auch die Angst und das Gefühl von Sinnverlust und Einsamkeit zu beenden". Die moderne Medizin könne indes wirksam und nachhaltig helfen, "selbst dann, wenn es keine Aussicht auf Heilung mehr gibt, sogar wenn diese Hilfe ungewollt das Leben des Patienten verkürzt".
Meisner rief dazu auf, Sterbenden Zuwendung, Gelegenheit zu bewusstem Abschied und eine haltende Hand angesichts der ängstigenden Todesnähe zu geben. "Ein Mensch soll an der Hand eines Menschen sterben - nicht durch dessen Hand."
Quelle: Donradio
Quelle: Donradio