Juristen fordern Verbot des Bluttests auf Trisomie 21
In einem Schreiben an die Freiburger
Regierungspräsidentin Schäfer hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung
Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln Bernward Büchner erneut ein Verbot des von der
Konstanzer Firma „Livecodexx“ entwickelten Bluttests gefordert. „Ich teile die
Auffassung des Bonner Rechtswissenschaftlers Professor Gärditz, dass ein solches
Verbot nach Paragraf 26 des Medizinproduktegesetzes sehr wohl möglich ist“, so
Büchner, ehemals Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in
Freiburg.
Dieses Gesetz verbiete es,
Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen oder anzuwenden, wenn durch sie die
Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, Anwender oder Dritter unmittelbar
oder mittelbar gefährdet werden könnten. „Eine solche Gefährdung“, heißt es in
dem Schreiben Büchners, „geht von dem vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21
zweifellos aus. Denn er dient einzig und allein dem Zweck, eine Trisomie 21
festzustellen oder auszuschließen und im ersteren Fall den Embryo wegen seiner
Behinderung zu töten.“
Bereits im Embryonalstadium seiner
Entwicklung sei der Mensch Träger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben und
deshalb zweifellos auch Dritter im Sinne des Medizinproduk-tegesetzes. „Wegen
einer Behinderung darf er nicht getötet und so in der schwerstmögli-chen Form
diskriminiert werden“, so Büchner.
Ausdrücklich widerspricht der
JVL-Vorsitzende der von dem Mainzer Rechtsprofessor Hufen vertretenen Ansicht,
ein Verbot des Tests sei „unzumutbar und unverhältnismäßig“. Ohne ein solches
Verbot könne nämlich die Gefährdung der Embryonen mit Trisomie 21 nicht
verhindert werden. Anders als Professor Hufen ist Bernward Büchner überzeugt:
„Der Lebensschutz des Embryos hat Vorrang vor dem Informationsinteresse der
Eltern.“ Dementsprechend halte es auch das Bundesverfassungsgericht für geboten,
den Eltern in der Frühphase der Schwangerschaft die Information über das
Geschlecht des Kindes vorzuenthalten.
Presseerklärung der Juristenvereinigung für das Leben