Jugendmedienschutz im Internet: Wenn man will, geht es

Auf Antrag der Musikindustrie verurteilt ein dänisches Gericht den Internetprovider Tele2 zur Sperrung der schwedischen Bittorrent-Suchmaschine Piratebay.org. Diese Seite ermöglicht den Zugang zu kostenfreien Musikangeboten.

Die schwächelnde Musikindustrie beschwert sich schon seit langem über die Internetpiraterie als Ursache für stark sinkende Umsätze. Dieser Fall ist der erste, bei dem man gegen die Urheberrechtsverletzung anhand mit Sperrungen durch die Internet-Provider vorgeht.

Dieses Vorgehen ist auch für den Jugendmedienschutz im Internet bedeutungsvoll. Oft wird als Motiv für die Passivität staatlicher Stellen in dieser Hinsicht die Schwierigkeit vorgegeben, im Medium Internet Schutzmaßnahmen einzuführen. Dieses Argument scheint offenbar nicht mehr zu gelten, wenn kommerzielle Interessen vorliegen.

Auch in Deutschland gab es in letzter Zeit wichtige gerichtliche Entscheidungen auf diesem Gebiet: Die Pornographie-Anbieter wurden gezwungen, strengere Altersverifikationssysteme in ihren Internetseiten einzubauen und der Provider ARCOR darf den Zugang zu einer der wichtigsten pornographischen Internetseiten im Ausland seinen Kunden nicht mehr ermöglichen.

Die Aktion „Kinder in Gefahr“ unternimmt zur Zeit eine Unterschriftensammlung für eine Petition an den Bundestag, um den Gesetzgeber in diesem Bereich zum Handeln zu bewegen.