Irland: Protest gegen Änderung des Abtreibungsgesetzes
Die
Bischofskonferenz hat die geplante Änderung der Abtreibungsgesetzgebung
des Landes kritisiert. Die Pläne seien ein „fundamentaler Eingriff in
die medizinische Praxis in Irland“ und ein „Wendepunkt unseres Landes“,
heißt es in einer am Dienstag von der Vollversammlung der Bischöfe in
Maynooth verabschiedeten Erklärung. Die Gesetzesänderung sei Grund zur
Sorge für alle, nicht nur für Katholiken. Die Öffentlichkeit werde über
die vermeintliche Notwendigkeit der Gesetzesänderung getäuscht, heißt es
weiter. Die Einführung medizinischer Richtlinien könnte nach Aussage
der Bischöfe zu einer Klärung der Rechtslage führen, ohne dass die
bisherige strenge Gesetzeslage in Irland aufgeweicht werden müsste.
Die irischen Bischöfe reagierten damit auf den endgültigen Gesetzesentwurf, den der Gesundheitsausschuss am Dienstag Premierminister Enda Kenny vorlegte. Nach dessen Prüfung wird er dem Rest der Regierung präsentiert. Der Entwurf sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Darunter fällt auch die Gefahr eines Suizids. Anders als es in den vorherigen Versionen bestimmt war, soll nun die Rechtslage nach einer Testperiode noch einmal überprüft werden. Mit der Reform will die irische Regierung ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 entschieden, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könne, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könnte. Die Regelung blieb aber umstritten und fand keinen Eingang in das entsprechende Gesetz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte daher 2010 eine Klärung des Abtreibungsgesetzes verlangt; die Rechtsunsicherheit stelle eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen dar.
Die irischen Bischöfe reagierten damit auf den endgültigen Gesetzesentwurf, den der Gesundheitsausschuss am Dienstag Premierminister Enda Kenny vorlegte. Nach dessen Prüfung wird er dem Rest der Regierung präsentiert. Der Entwurf sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Darunter fällt auch die Gefahr eines Suizids. Anders als es in den vorherigen Versionen bestimmt war, soll nun die Rechtslage nach einer Testperiode noch einmal überprüft werden. Mit der Reform will die irische Regierung ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 entschieden, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könne, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könnte. Die Regelung blieb aber umstritten und fand keinen Eingang in das entsprechende Gesetz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte daher 2010 eine Klärung des Abtreibungsgesetzes verlangt; die Rechtsunsicherheit stelle eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen dar.
Quelle: Radio Vatikan