Im Europarat wird Entkriminalisierung der Abtreibung angestrebt

Ein Entwurf der österreichischen Europaabgeordneten Gisela Wurm (SPÖ), der zu weiteren Beratungen im Europarat zugelassen wurde, strebt eine vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung und setzt sich für ein Recht auf Abtreibung ein. Außerdem sollen alle faktischen oder rechtlichen Bestimmungen, die einen Zugang zu Abtreibungen behindern, sollen aufgehoben werden, eine (staatliche) Finanzierung von Abtreibungen soll gewährleistet sein und aus den nationalen Budgets ist der Zugang zu Verhütungsmitteln zu finanzieren.

Gegen die Resolution hat sich schon Widerstand erhoben, vor allem aus der österreichischen ÖVP. So hat der Europaratsabgeordnete Karl Donabauer (ÖVP) angekündigt, sich bei der zu erwartenden Weiterbehandlung der Resolution im Plenum des Europarats um eine geschlossene Haltung der Europäischen Volksparteien zu bemühen.

Nun wird die Weiterbehandlung des Resolutionsentwurfs im Plenum des Europarats erfolgen. Wann ist noch ungewiß.
Die Forderungen der Resolution stehen im krassen Gegensatz zur Gesetzgebung vieler europäischer Länder. In Deutschland ist die Abtreibung zwar straffrei, aber dennoch gesetzeswidrig. Ebensowenig werden die Abtreibungen staatlich finanziert - zumindest rein theoretisch, denn in der Praxis geschieht das doch. Und auf keinem Fall gibt es ein „Recht auf Abtreibunng“, obwohl ein Teil der Bevölkerung so denkt.

Seit mehreren Jahren versucht die Abtreibungslobby in internationalen Organisationen wie das Europarat oder den Vereinten Nationen ein sog. „Recht auf Abtreibung“ einzuführen. Das ist aufgrund der geringen öffentlichen Aufmerksamkeit einfacher als in nationalen Parlamenten. Außerdem will man so Länder unter Druck setzen, die restriktive Regelungen haben, wie beispielsweise Polen.