Ignoranz von Justizministerium: Strafen für Kinderschänder sollen nicht erhöht werden

Christiane Jurczik

Das Bundesjustizministerium lehnt höhere Strafen für Kindesmissbrauch sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ab. Das Ministerium stellt sich damit gegen Forderungen der Innenminister von Bund und Ländern sowie von Hilfsorganisationen.

Schon länger gibt es Forderungen nach härteren Strafen für Kindesmissbrauch. Doch Seitens des Bundesjustizministeriums besteht nicht die Absicht irgendetwas zu ändern.

Auf der Frühjahrskonferenz in Kiel hatten sich die Innenminister von Bund und Länder darauf verständigt den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie deutlich zu verschärfen. In ihrem Beschluss haben Sie die Bundesregierung u.a. gebeten die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für diese Straftaten an Kindern auf ein Jahr anzuheben.

Vor dem Hintergrund der vielen schrecklichen Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder fordert Rainer Becker, Deutsche Kinder Hilfe e.V., dass die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch erhöht wird:

Wenn eine erwachsene Frau sexuell genötigt wird oder ein Mann, dann ist die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr für diese sexuelle Nötigung. Bei Kindern ist die Mindestfreiheitsstrafe lediglich ein halbes Jahr. Bei diesem Jahr geht es weniger um das Jahr an Zeit, sondern einfach auch darum, dass die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedeutet, dass es sich um ein Verbrechen handelt, also um einen besonders schwerwiegenden Rechtsbruch, womit unser System zeigt was es von solchen Taten hält.

Tatsächlich also, lässt der Gesetzgeber der Judikative den Spielraum, Taten gegen Kinder als “Vergehen” abzuhandeln.

Was stimmt da nicht mit Frau Christine Lambrecht und ihrem Bundesjustizministerium? Einerseits schreit sie „Kinderrechte ins Grundgesetzt“ andererseits ignoriert sie den Themenkomplex des veralteten und täterschutzorientierten Sexualstrafrechts im Kontext Kinder total!

In der Vergangenheit hatte sich etwa Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bereits für härtere Strafen für Kindesmissbrauch ausgesprochen. Derzeit sind maximal 15 Jahre Haft möglich. Für eine mögliche Strafverschärfung ist der Bund zuständig.