Homo-Gesetzgebung darf Religionsfreiheit nicht übertrumpfen
Wegweisenden Prozess: Englische Standesbeamtin verweigert Homo-Registrierungen und gewinnt vor Arbeitsgericht
Frau Adele bezeichnete das Urteil als Sieg für die Religionsfreiheit. Die Evangelische Allianz Großbritanniens begrüßte ebenfalls die Entscheidung. Die Religionsfreiheit müsse ebenso geschützt werden wie jedes andere Menschenrecht. Vertreter der Homosexuellen-Bewegung kritisierten die Gerichtsentscheidung. Frau Ladelle habe keinen Sieg für die Religionsfreiheit errungen, sondern das Recht zur Diskriminierung. Der Direktor der Homo-Gruppe Stonewall, Ben Summerskill, erklärte, Beamte würden vom Steuerzahler für ihre Dienstleistungen bezahlt. Man dürfe nicht zulassen, dass sie bestimmen könnten, wem sie diese Dienste gewähren. Nach dem Arbeitsgerichtsurteil kann Frau Ladelle auch Schadensersatzforderungen stellen. Gegen das Urteil kann die Kommune Islington Revision einlegen.
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