Hessen: Verfassungskonformität des Sexualkunde-Lehrplanes an den Aussagen des Kultusministers messen
Kultusminister Ralph Alexander Lorz. Foto: HKM/Manjit Jari |
Am 6. Mai 2017 hielt Prof. Dr. Christian Winterhoff einen von der Presse vielbeachteten Vortrag beim Symposium „Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“. Der Jurist sollte prüfen, ob die neuen „Richtlinien zur Sexualerziehung“, die im Spätsommer 2016 erlassen wurden, verfassungskonform sind oder nicht.
Seine Urteil: Der neue Lehrplan verstößt gegen Verfassungsrecht und gegen das Hessische Schulgesetz.
Winterhoff erläutert ausführlich, dass ein Lernziel „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ gegen das sog. Indoktrinationsverbot“ verstößt: „Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.“ (Vgl. Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 8. Mai 2008).
Zudem wird das Elternrecht im hochsensiblen Bereich der Sexualerziehung übermäßig eingeschränkt. Es gilt nämlich: „Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen.“
Diese Leitsätze besitzen verfassungsrang und sind auch im Hessischen Schulgesetz berücksichtigt.
Professor Winterhoff bestätigt mit seinem Vortrag die Argumente diverser Kritiker, die schon gleich am Anfang auf diesen Punkt hingewiesen haben, wie etwa der Philologenverband oder die Landeselternvertretung.
Kultusminister Ralph Alexander Lorz hat sich zur neuen Kritik an seinem Erlass nicht geäußert. Doch ein früheres Schreiben, in welchem er seinen Lehrplan verteidigt, zeigt, wie gerechtfertigt Winterhoffs Einwände sind: Für den hessischen Kultusminister steht fest, dass laut dem neuen Lehrplan „Akzeptanz“ gefordert werden soll. Daran lässt er keinen Zweifel, wie unten erläutert wird. Doch bestätigt er genau die Vorwürfe von Prof. Winterhoff.
Als Antwort auf die kritischen Briefe gegen seinen Lehplan, ließ CDU-Kultusminister Ralph Alexander Lorz im vergangenen Herbst einen Rundbrief verschicken. Darin verteidigt er seinen umstrittenen „Lehrplan zur Sexualerziehung“. Der Brief ist mit seinen mehr als zwei Seiten ungewöhnlich lang.
Hier sollen nur
die wichtigsten Abschnitte kommentiert, vor allem diejenigen, in denen die Forderung
nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ behandelt wird. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit werden die Sätze des Kultusministers einzeln zitiert und gleich
kommentiert. So wird auch der unverbindliche, allgefällige und stellenweise beschwichtigende
Ton des Schreibens deutlicher, dessen Absicht klar ist: Wortreich auf Kritiker
zugehen und scheinbar die Hand ausstrecken, aber inhaltlich keine Konzessionen
machen! Die Sätze aus Lorz´ Brief erscheinen kursiv, die wichtigsten
Begriffe sind in fettem Schwarz hervorgehoben.
Der
Kultusminister schreibt:
Lorz: Mein Ziel ist, dass wir in den Schulgemeinden einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang miteinander pflegen.
Kommentar: In der Tat: Diese Umgangsform ist für Kultusminister Lorz die übergreifende Zielsetzung. Man beachte nicht nur die eigentlich für Grüne übliche Rhetorik von der "Diskriminierungsfreiheit": Der Umgang miteinander habe auch "wertschätzend" zu erfolgen. Leider geht Lorz nicht darauf ein, aus welchen Werten diese Wertschätzung sich herleiten soll. Denn eine Wertschätzung existiert nicht per se, sie ergibt sich immer aus einer ethischen Gesinnung heraus. Ich nehme in diesem Falle einmal an - wahrscheinlich wie viele andere Leser auch -, dass der Kultusminister erwartet: Jeder habe seinem Gegenüber grundsätzlich positiv gegenüberzustehen - und damit einen Anderen auch so anzunehmen, wie er ist oder wie er sein will. Das heißt: Das Gegenüber müsse in seiner gesamten Persönlichkeit und mit allen seinen Eigenschaften angenommen, zuletzt also positiv bewertet werden. Jemand, der Wahrheit beansprucht oder Kritik erhebt, ist unter solchen Bedingungen nicht mehr vorgesehen. Die moralische Bewertung wird durch einen Wahrheitsrelativismus ersetzt. [So muss man Lorz wohl verstehen, denn ansonsten ergibt das, was er im Rest des Absatzes schreibt, keinen Sinn.]
Es ist offensichtlich: Jene Form von Wertschätzung, wie sie dem Christdemokraten Lorz vorschwebt, deckt sich nur teilweise mit der christlichen Ethik. Zwar ist der Andere nach dem Gebot der Nächstenliebe in seinem So-Sein als Person wertzuschätzen - für jeden gilt die Menschenwürde -, aber deshalb heißt das noch lange nicht, dass auch seine Sünden und Fehler gutzuheißen wären. Ganz im Gegenteil: Nach christlicher Auffassung beinhaltet die Nächstenliebe auch den Wunsch gegenüber dem Nächsten, dass dieser glaubhaft bereit ist, sein sündhaftes Verhalten abzulegen und seine Fehler zu korrigieren. Die christliche Ethik lehnt damit ausdrücklich einen moralischen Indifferentismus ab.
Lorz: Aus diesem Grund ist es von Bedeutung, dass Vielfalt nicht nur erduldet oder ertragen wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt akzeptiert wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“.
Kommentar: Vor allem am Begriff der Akzeptanz entzündete sich die Kritik. Von Beginn an schieden sich daran die Geister, kreiste die öffentlichen Debatte um diesen Punkt. Darf die Politik vom Bürger tatsächlich eine innere Akzeptanzhaltung einfordern? Oder griffe so etwas nicht zu weit in die Persönlichkeitsrechte und die Gefühls- und Gewissensfreiheit des Einzelnen ein? Darf der Staat dem Bürger die Überzeugung vorschreiben: „Du bist okay, so wie du bist!"? Wäre Kultusminister Lorz in seinem Schreiben ehrlich, müsste er wohl zugeben, dass zwischen den Zeilen seines Textes ein Hang zu sanftem Gesinnungszwang gegenüber abweichenden Meinungen erkennbar wird und sein neuer Schulerlass einem Gleichheitspostulat der Differenzlosigkeit vorarbeitet. Mehr noch: Im Namen der Akzeptanz von sexueller Vielfalt wird der Meinungsvielfalt, die in einer Demokratie unabdingbare Voraussetzung politischer Willensbildung ist, schwerer Schaden zugefügt - und das bereits in der Schule! Oder es ist tatsächlich so, dass die Freiheit des Gewissens mit dem neuen Lehrplan gar nicht angetastet wird? Dass staatlicher Akzeptanzzwang zur Meinungsvereinheitlichung gar nicht vorliegt? So viel ist gewiss: Viele Schüler werden den Lehrplan als Anleitung zur Heuchelei verstehen und vor allem eines lernen: ihre wahre Meinung zu verbergen.
Sollte also der Lehrplan auf diese Weise implementiert werden, wird dies zwangsläufig dazu führen, dass sich viele Schüler verstellen. Sie werden nicht jedem sagen wollen: „Du bist okay, so wie du bist.“ Natürlich werden sie sich zumeist so äußern, wie es der neue Gesinnungskanon erwünscht. Wer will heutzutage schon schulische Nachteile erleiden? Aber: Denken werden diese Schüler darüber möglicherweise ganz anders.
Vielleicht ist es gar nicht einmal vorgesehen, jeden Schüler hinsichtlich seiner Gesinnung zu kontrollieren, inwieweit sie mit dem Credo des „Du bist okay, so wie du bist“ übereinstimmt. Doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dabei dennoch ein Druck für den Schüler entsteht, eine bestimmte Gesinnung anzunehmen.
In solch einem Klima der Meinungsenge werden die meisten Schüler dazu verführt zu lügen: Von Katholiken, Muslimen und Schülern weiterer Denominationen oder Religionen kann man nicht erwarten, dass sie zu bekennenden Homosexuellen oder Transsexuellen sagen: „Ihr seid okay, so wie ihr seid!“ Damit würden sie schlichtweg wichtige Bereiche der Moral ihrer Religion verleugnen. Dies brächte sie in schwere Gewissenskonflikte, denn sie wüssten: Es käme einem Glaubensabfall gleich.
Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu prognostizieren, dass dieses Problem aufkommen wird. Es ist geradezu skandalös und zeugt von Realitätsferne, dass dies in sämtlichen Plädoyers der hessischen CDU für den Lehrplan nicht einmal angesprochen wurde - zumal Religionsfreiheit in Deutschland Verfassungsrang besitzt.
Lorz: Niemandem wird dabei eine Ideologie aufgezwungen, niemand wird in eine Rolle gedrängt.
Kommentar: Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Der Lehrplan besagt ausdrücklich, jeder solle „akzeptieren“, dass es viele sexuelle Orientierungen gebe. Es wird also die Akzeptanz einer ganz bestimmten Anthropologie gefordert, und zwar diejenige, die der Gender-Ideologie innewohnt. In dieser Ideologie wird behauptet, dass es eine Vielfalt von sexuellen Orientierungen gibt. Es gebe ein "soziales Geschlecht", englisch "gender", das sich nach dem persönlichen Gefühl richte. Manche Theoretiker dieser Ideologie sind der Auffassung, es gäbe annähernd 70 solcher Identitäten (Facebook), andere reden von Tausenden. Einige sind sogar der Auffassung, der Mensch befände sich in einem Fluidum sexueller Orientierungen. Seine sexuelle Identität sei also gar nicht festgelegt und definiert.
Lorz: Der Akzeptanzbegriff in diesem Sinne beinhaltet keinesfalls die Aufforderung zum Nach- oder Selbermachen, sondern verfolgt als übergeordnetes Ziel die Diskriminierungsfreiheit.
Kommentar: Niemand hat behauptet, dass der Lehrplan zum Nach- oder Selbermachen bestimmter sexueller Verhaltenswiesen auffordert. Das wäre, nebenbei bemerkt, auch illegal. Falls Ralph Alexander Lorz etwas Derartiges in den Lehrplan geschrieben hätte, müsste sein Rücktritt die logische Konsequenz sein.
Aufschlussreich ist diese Aussage dennoch, denn es geht dem Kultusminister in seinem Schreiben darum, eine bestimmte Gesinnung von den Schülern einzufordern: die Akzeptanz sexueller Vielfalt.
Mit seiner Behauptung, die Schüler würden gar nicht zu einem „Nach- oder Selbermachen“ aufgefordert - und damit zu einem Handeln, dass unter Umständen ihrem eigenen Gewissen zuwiderläuft -, könnte Lorz von einem wunden Punkt in seinem Konzept ablenken wollen: Nämlich über den Lehrplan auf die Schüler einen Druck aufzubauen, der darauf abzielt, eine bestimmte Gesinnung und eine entsprechende Ethik anzunehmen.
Lorz: Ein Verhalten zu akzeptieren, das für jemand anderen einen wichtigen Aspekt seines Lebens bedeutet, ist Kennzeichen einer freiheitlichen Gesellschaft auch und gerade dann, wenn dieses Verhalten für die Mehrheit nicht in Betracht kommt.
Kommentar: Diese Akzeptanz einzufordern verstößt nicht nur gegen die Religions-, sondern auch gegen die Meinungsfreiheit. Was ist mit den Schülern, die die Existenz von 70 sexuellen Orientierungen für Blödsinn halten, weil genau das eben ihrer Meinung entspricht? Werden sie der Schule verwiesen oder nur gemäß des neuen Lehrplans "aufgeklärt"?
Die Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ist das Gegenteil von Freiheitlichkeit. Es ist natürlich interessant, dass unter dem Deckmantel einer angeblichen Freiheit, die sich ohne moralische Bindung ins Orientierungslose entgrenzt, die tatsächliche Freiheit, die immer auf die Rückbindung an Prinzipien beharren muss, eingeschränkt wird. Das unausgesprochene Ziel des Lehrplans ist ja gerade dies: Die Einschränkung der Werturteile hinsichtlich gewisser sexueller Orientierungen. Es wird dabei ausdrücklich gewünscht, dass die Kinder nicht sagen: „Du bist nicht okay, so wie du bist."
Wenn der Kultusminister tatsächlich so freiheitlich gesinnt wäre, wie er sich nach außen hin gibt, so hätte er diese neuen Richtlinien auch nur als frei wählbare Kurse, nicht aber als allgemein verbindlichen Unterrichtsstoff vorgeben können. Dann hätten die Eltern oder die Schulkinder ab einem gewissen Alter selbst entscheiden können, ob sie in „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ unterwiesen werden wollen oder nicht.
Lorz: Wenn Menschen sich zu einer bestimmten Thematik eines gesellschaftlichen Werturteils enthalten – und auf nichts anderes zielt der Begriff der Akzeptanz in unserem Lehrplan -, ist das nicht gleichzusetzen damit, dass sie alle akzeptierten Alternativen auch für sich persönlich als Wert annehmen oder gar anzunehmen haben.
Kommentar: Auf Deutsch gesagt: Wenn ich nicht damit einverstanden bin, soll ich die Klappe halten. Ist das die freiheitliche Gesellschaft, die Ralph Alexander Lorz anstrebt?
Lorz: Mein Ziel ist, dass wir in den Schulgemeinden einen wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang miteinander pflegen.
Kommentar: In der Tat: Diese Umgangsform ist für Kultusminister Lorz die übergreifende Zielsetzung. Man beachte nicht nur die eigentlich für Grüne übliche Rhetorik von der "Diskriminierungsfreiheit": Der Umgang miteinander habe auch "wertschätzend" zu erfolgen. Leider geht Lorz nicht darauf ein, aus welchen Werten diese Wertschätzung sich herleiten soll. Denn eine Wertschätzung existiert nicht per se, sie ergibt sich immer aus einer ethischen Gesinnung heraus. Ich nehme in diesem Falle einmal an - wahrscheinlich wie viele andere Leser auch -, dass der Kultusminister erwartet: Jeder habe seinem Gegenüber grundsätzlich positiv gegenüberzustehen - und damit einen Anderen auch so anzunehmen, wie er ist oder wie er sein will. Das heißt: Das Gegenüber müsse in seiner gesamten Persönlichkeit und mit allen seinen Eigenschaften angenommen, zuletzt also positiv bewertet werden. Jemand, der Wahrheit beansprucht oder Kritik erhebt, ist unter solchen Bedingungen nicht mehr vorgesehen. Die moralische Bewertung wird durch einen Wahrheitsrelativismus ersetzt. [So muss man Lorz wohl verstehen, denn ansonsten ergibt das, was er im Rest des Absatzes schreibt, keinen Sinn.]
Es ist offensichtlich: Jene Form von Wertschätzung, wie sie dem Christdemokraten Lorz vorschwebt, deckt sich nur teilweise mit der christlichen Ethik. Zwar ist der Andere nach dem Gebot der Nächstenliebe in seinem So-Sein als Person wertzuschätzen - für jeden gilt die Menschenwürde -, aber deshalb heißt das noch lange nicht, dass auch seine Sünden und Fehler gutzuheißen wären. Ganz im Gegenteil: Nach christlicher Auffassung beinhaltet die Nächstenliebe auch den Wunsch gegenüber dem Nächsten, dass dieser glaubhaft bereit ist, sein sündhaftes Verhalten abzulegen und seine Fehler zu korrigieren. Die christliche Ethik lehnt damit ausdrücklich einen moralischen Indifferentismus ab.
Lorz: Aus diesem Grund ist es von Bedeutung, dass Vielfalt nicht nur erduldet oder ertragen wird, wie es der Begriff „Toleranz“ meint, sondern dass Vielfalt akzeptiert wird in dem Sinne „Du bist okay, so wie du bist“.
Kommentar: Vor allem am Begriff der Akzeptanz entzündete sich die Kritik. Von Beginn an schieden sich daran die Geister, kreiste die öffentlichen Debatte um diesen Punkt. Darf die Politik vom Bürger tatsächlich eine innere Akzeptanzhaltung einfordern? Oder griffe so etwas nicht zu weit in die Persönlichkeitsrechte und die Gefühls- und Gewissensfreiheit des Einzelnen ein? Darf der Staat dem Bürger die Überzeugung vorschreiben: „Du bist okay, so wie du bist!"? Wäre Kultusminister Lorz in seinem Schreiben ehrlich, müsste er wohl zugeben, dass zwischen den Zeilen seines Textes ein Hang zu sanftem Gesinnungszwang gegenüber abweichenden Meinungen erkennbar wird und sein neuer Schulerlass einem Gleichheitspostulat der Differenzlosigkeit vorarbeitet. Mehr noch: Im Namen der Akzeptanz von sexueller Vielfalt wird der Meinungsvielfalt, die in einer Demokratie unabdingbare Voraussetzung politischer Willensbildung ist, schwerer Schaden zugefügt - und das bereits in der Schule! Oder es ist tatsächlich so, dass die Freiheit des Gewissens mit dem neuen Lehrplan gar nicht angetastet wird? Dass staatlicher Akzeptanzzwang zur Meinungsvereinheitlichung gar nicht vorliegt? So viel ist gewiss: Viele Schüler werden den Lehrplan als Anleitung zur Heuchelei verstehen und vor allem eines lernen: ihre wahre Meinung zu verbergen.
Sollte also der Lehrplan auf diese Weise implementiert werden, wird dies zwangsläufig dazu führen, dass sich viele Schüler verstellen. Sie werden nicht jedem sagen wollen: „Du bist okay, so wie du bist.“ Natürlich werden sie sich zumeist so äußern, wie es der neue Gesinnungskanon erwünscht. Wer will heutzutage schon schulische Nachteile erleiden? Aber: Denken werden diese Schüler darüber möglicherweise ganz anders.
Vielleicht ist es gar nicht einmal vorgesehen, jeden Schüler hinsichtlich seiner Gesinnung zu kontrollieren, inwieweit sie mit dem Credo des „Du bist okay, so wie du bist“ übereinstimmt. Doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dabei dennoch ein Druck für den Schüler entsteht, eine bestimmte Gesinnung anzunehmen.
In solch einem Klima der Meinungsenge werden die meisten Schüler dazu verführt zu lügen: Von Katholiken, Muslimen und Schülern weiterer Denominationen oder Religionen kann man nicht erwarten, dass sie zu bekennenden Homosexuellen oder Transsexuellen sagen: „Ihr seid okay, so wie ihr seid!“ Damit würden sie schlichtweg wichtige Bereiche der Moral ihrer Religion verleugnen. Dies brächte sie in schwere Gewissenskonflikte, denn sie wüssten: Es käme einem Glaubensabfall gleich.
Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu prognostizieren, dass dieses Problem aufkommen wird. Es ist geradezu skandalös und zeugt von Realitätsferne, dass dies in sämtlichen Plädoyers der hessischen CDU für den Lehrplan nicht einmal angesprochen wurde - zumal Religionsfreiheit in Deutschland Verfassungsrang besitzt.
Lorz: Niemandem wird dabei eine Ideologie aufgezwungen, niemand wird in eine Rolle gedrängt.
Kommentar: Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Der Lehrplan besagt ausdrücklich, jeder solle „akzeptieren“, dass es viele sexuelle Orientierungen gebe. Es wird also die Akzeptanz einer ganz bestimmten Anthropologie gefordert, und zwar diejenige, die der Gender-Ideologie innewohnt. In dieser Ideologie wird behauptet, dass es eine Vielfalt von sexuellen Orientierungen gibt. Es gebe ein "soziales Geschlecht", englisch "gender", das sich nach dem persönlichen Gefühl richte. Manche Theoretiker dieser Ideologie sind der Auffassung, es gäbe annähernd 70 solcher Identitäten (Facebook), andere reden von Tausenden. Einige sind sogar der Auffassung, der Mensch befände sich in einem Fluidum sexueller Orientierungen. Seine sexuelle Identität sei also gar nicht festgelegt und definiert.
Lorz: Der Akzeptanzbegriff in diesem Sinne beinhaltet keinesfalls die Aufforderung zum Nach- oder Selbermachen, sondern verfolgt als übergeordnetes Ziel die Diskriminierungsfreiheit.
Kommentar: Niemand hat behauptet, dass der Lehrplan zum Nach- oder Selbermachen bestimmter sexueller Verhaltenswiesen auffordert. Das wäre, nebenbei bemerkt, auch illegal. Falls Ralph Alexander Lorz etwas Derartiges in den Lehrplan geschrieben hätte, müsste sein Rücktritt die logische Konsequenz sein.
Aufschlussreich ist diese Aussage dennoch, denn es geht dem Kultusminister in seinem Schreiben darum, eine bestimmte Gesinnung von den Schülern einzufordern: die Akzeptanz sexueller Vielfalt.
Mit seiner Behauptung, die Schüler würden gar nicht zu einem „Nach- oder Selbermachen“ aufgefordert - und damit zu einem Handeln, dass unter Umständen ihrem eigenen Gewissen zuwiderläuft -, könnte Lorz von einem wunden Punkt in seinem Konzept ablenken wollen: Nämlich über den Lehrplan auf die Schüler einen Druck aufzubauen, der darauf abzielt, eine bestimmte Gesinnung und eine entsprechende Ethik anzunehmen.
Lorz: Ein Verhalten zu akzeptieren, das für jemand anderen einen wichtigen Aspekt seines Lebens bedeutet, ist Kennzeichen einer freiheitlichen Gesellschaft auch und gerade dann, wenn dieses Verhalten für die Mehrheit nicht in Betracht kommt.
Kommentar: Diese Akzeptanz einzufordern verstößt nicht nur gegen die Religions-, sondern auch gegen die Meinungsfreiheit. Was ist mit den Schülern, die die Existenz von 70 sexuellen Orientierungen für Blödsinn halten, weil genau das eben ihrer Meinung entspricht? Werden sie der Schule verwiesen oder nur gemäß des neuen Lehrplans "aufgeklärt"?
Die Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ist das Gegenteil von Freiheitlichkeit. Es ist natürlich interessant, dass unter dem Deckmantel einer angeblichen Freiheit, die sich ohne moralische Bindung ins Orientierungslose entgrenzt, die tatsächliche Freiheit, die immer auf die Rückbindung an Prinzipien beharren muss, eingeschränkt wird. Das unausgesprochene Ziel des Lehrplans ist ja gerade dies: Die Einschränkung der Werturteile hinsichtlich gewisser sexueller Orientierungen. Es wird dabei ausdrücklich gewünscht, dass die Kinder nicht sagen: „Du bist nicht okay, so wie du bist."
Wenn der Kultusminister tatsächlich so freiheitlich gesinnt wäre, wie er sich nach außen hin gibt, so hätte er diese neuen Richtlinien auch nur als frei wählbare Kurse, nicht aber als allgemein verbindlichen Unterrichtsstoff vorgeben können. Dann hätten die Eltern oder die Schulkinder ab einem gewissen Alter selbst entscheiden können, ob sie in „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ unterwiesen werden wollen oder nicht.
Lorz: Wenn Menschen sich zu einer bestimmten Thematik eines gesellschaftlichen Werturteils enthalten – und auf nichts anderes zielt der Begriff der Akzeptanz in unserem Lehrplan -, ist das nicht gleichzusetzen damit, dass sie alle akzeptierten Alternativen auch für sich persönlich als Wert annehmen oder gar anzunehmen haben.
Kommentar: Auf Deutsch gesagt: Wenn ich nicht damit einverstanden bin, soll ich die Klappe halten. Ist das die freiheitliche Gesellschaft, die Ralph Alexander Lorz anstrebt?
An dieser Stelle
wird deutlich, dass Lorz´ Begriff von Akzeptanz nur funktionieren kann, wenn
man die Eigenschaften, die man bei anderen Menschen akzeptieren soll, sehr
stark eingrenzt. Ansonsten würden Forderungen nach Akzeptanz im Falle
diametralen Positionen miteinander kollidieren. Wer richtet darüber? Hier
werden unnötig neue Konfliktfelder geschaffen. Als ob es nicht genügend andere,
vielleicht dringendere Probleme im Schulbetrieb zu lösen gäbe?!
Wieso fordert Lorz keine „Akzeptanz religiöser Orientierungen“? Die Religionsfreiheit besitzt nicht nur Verfassungsrang, sondern ist in höchstem Grade identitätsstiftend. Für viele Menschen ist die Religion viel wichtiger als etwa die Nationalität oder die politische Präferenz.
Und: Ist es nicht absurd, von Muslimen einzufordern, dass sie die Existenz tausender sexueller Orientierungen akzeptieren sollen, wenn von deren Seite nicht einmal erwartet wird, gegenüber christlichen Denominationen sich in Akzeptanz zu üben?
Es muss festgehalten werden: Ralph Alexander Lorz strebt bei manchen Konfessionen in der Tat nichts Geringeres als die Einschränkung ihrer Religionsausübung an, falls er „Akzeptanz“ sexueller Vielfalt“ einfordert. Für viele Religionen – darunter viele christliche Denominationen - gehört nämlich das öffentliche Bekenntnis zum Selbstverständnis des eigenen Glaubens. Gegebenenfalls kann dazu beispielsweise gehören, praktizierte Homosexualität als Sünde zu bezeichnen. Wendet man den Lehrplan konsequent an, dürfte so etwas nicht einmal im Religionsunterricht auch nur ausgesprochen werden.
Wieso fordert Lorz keine „Akzeptanz religiöser Orientierungen“? Die Religionsfreiheit besitzt nicht nur Verfassungsrang, sondern ist in höchstem Grade identitätsstiftend. Für viele Menschen ist die Religion viel wichtiger als etwa die Nationalität oder die politische Präferenz.
Und: Ist es nicht absurd, von Muslimen einzufordern, dass sie die Existenz tausender sexueller Orientierungen akzeptieren sollen, wenn von deren Seite nicht einmal erwartet wird, gegenüber christlichen Denominationen sich in Akzeptanz zu üben?
Es muss festgehalten werden: Ralph Alexander Lorz strebt bei manchen Konfessionen in der Tat nichts Geringeres als die Einschränkung ihrer Religionsausübung an, falls er „Akzeptanz“ sexueller Vielfalt“ einfordert. Für viele Religionen – darunter viele christliche Denominationen - gehört nämlich das öffentliche Bekenntnis zum Selbstverständnis des eigenen Glaubens. Gegebenenfalls kann dazu beispielsweise gehören, praktizierte Homosexualität als Sünde zu bezeichnen. Wendet man den Lehrplan konsequent an, dürfte so etwas nicht einmal im Religionsunterricht auch nur ausgesprochen werden.
Fazit: Seit Bekanntwerden des „Lehrplanes zur Sexualerziehung“ hat die CDU Hessens mehrmals versucht, die Menschen von der Sinnhaftigkeit des neuen Lehrplans zu überzeugen. Generalsekretär Manfred Pentz hat sich zum Lehrplan mindestens zweimal schriftlich geäußert, Kultusminister Ralph Alexander Lorz immerhin einmal.
Bislang sind sie noch jedesmal gescheitert. Warum? Sie konnten - oder wollten - die Kritikpunkte nicht ausräumen. Das geht auch gar nicht: Es ist zu offensichtlich, dass der neue Lehrplan ideologisch inspiriert ist. Es ist ganz einfach: Will man aus der Schule keine Indoktrinationsstätten à la Kambodscha machen, muss man den Lehrplan ablehnen.
Will man beiden
Politikern sehr viel Wohlwollen entgegenbringen und nachsichtig glauben, dass
sie guten Gewissens handeln, muss man zumindest zu dem Schluss kommen, dass der
Lehrplan missverständlich redigiert ist und die Möglichkeit zulässt, die
Gender-Ideologie in die Schulen zu bringen.
Deshalb kann dieser Lehrplan nicht mit Deutungen und Interpretationen korrigiert werden. Er muss komplett weg!
Deshalb kann dieser Lehrplan nicht mit Deutungen und Interpretationen korrigiert werden. Er muss komplett weg!
© Mathias von Gersdorff. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung
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