Hessen führt Handyverbot an Schulen ein

Hessen führt Handyverbot an Schulen ein

Das Land Hessen hat eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, die die Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten an Schulen stark einschränkt. Ziel ist es, einheitliche Regeln für den Umgang mit mobilen Endgeräten an allen hessischen Schulen zu schaffen. Die neuen Vorschriften sollen nach den Sommerferien in Kraft treten.

Laut der Änderung des Gesetzes wird die private Nutzung von Handys und ähnlichen Geräten innerhalb der Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. In weiterführenden Schulen könnte die Schulordnung jedoch Ausnahmen vorsehen. So könnte die Nutzung in bestimmten Bereichen oder für bestimmte Jahrgangsstufen erlaubt sein. Die Geräte dürfen weiterhin mitgeführt werden, jedoch nur zu bestimmten Zwecken.

In ähnlicher Weise hat auch Baden-Württemberg entsprechende Maßnahmen beschlossen, um die Nutzung von mobilen Endgeräten an Schulen einzuschränken. Auch hier soll die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten im Schulgebäude weitgehend verboten werden, mit Ausnahme von Einzelfällen, in denen die Geräte für den Unterricht oder aus medizinischen Gründen verwendet werden müssen. Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel von Hessen, während andere Bundesländer bislang noch keine vergleichbaren Regelungen eingeführt haben. Kritiker befürchten, dass ohne bundesweite Standards unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern zu Verwirrung und Ungleichbehandlung führen könnten. Ein einheitlicher Umgang mit digitalen Geräten an Schulen könnte daher für mehr Klarheit und faire Bedingungen für alle Schüler sorgen.

Im Unterricht bleibt die Nutzung von Smartphones weiterhin erlaubt, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies genehmigt – etwa für den Unterricht zur Medienbildung. Dabei will das Land Hessen die Vermittlung von Medienkompetenz verstärken. An Grundschulen ist eine private Nutzung der Geräte jedoch nicht vorgesehen.

Ein weiteres Ziel der Regelung ist es, den unkontrollierten Gebrauch von Smartphones zu verhindern. Die Einführung von „Schutzzonen“ an den Schulen soll den Schülern helfen, sich besser auf den Unterricht zu konzentrieren. Der Kultusminister betont, dass durch diese Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Schüler sowie ihr soziales Wohlbefinden gefördert werden sollen.

In begründeten Einzelfällen, etwa bei medizinischen Notwendigkeiten, könnte die private Nutzung der Geräte weiterhin erlaubt sein. Bei unzulässiger Nutzung dürfen die Schulen die Geräte der Schüler vorübergehend einziehen, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages.

Kultusminister Armin Schwarz (CDU) sieht in der neuen Regelung einen wichtigen Schritt für die Zukunft und erklärt, dass Hessen damit „bundesweit Maßstäbe“ setze. Der Minister betont, dass die Schulräume zu geschützten Zonen werden müssen, in denen Schüler frei von Ablenkungen und negativen Einflüssen aus der digitalen Welt lernen können. Gleichzeitig müsse ein bewusster Umgang mit digitalen Medien erlernt werden.

Die Änderungen sollen nicht nur den Schulalltag verbessern, sondern auch die psychische Gesundheit der Schüler schützen. Die Landesregierung verfolgt damit einen präventiven Ansatz, um den möglichen Gefahren durch unkontrollierten Medienkonsum entgegenzuwirken.