Heftiger Widerstand gegen Sterbehilfe-Gesetzentwurf des Bundeskabinetts
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erneut ihre Gesetzespläne zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe verteidigt. Die katholische und evangelische Kirche kritisieren den Entwurf für seine "falschen Signale" und fordern eine umfassendere Lösung.
Nachdem das Bundeskabinett Ende August den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt hatte, forderte die Deutsche Bischofskonferenz erneut ein umfassendes Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung. Ein gesetzliches Verbot lediglich "des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns" greife zu kurz, so die Bischöfe.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte am Montagabend bei einer Diskussionsveranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, man wolle "einen Straftatbestand überhaupt erst einführen". Wenn Suidizbeihilfe kommerzialisiert werde, bestünde die Gefahr, dass sie sich "zu einer normalen Dienstleitung entwickelt". Dem müsse Einhalt geboten werden.
In der nächsten Woche soll der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten werden. Nach Leutheusser-Schnarrenbergers Worten werden mit dem Gesetzentwurf auch Sterbehelfer von solchen Vereinen erfasst, die Mitgliedsbeiträge nehmen. "Wenn jemand davon bezahlt wird, ist das kommerziell", sagte die Ministerin.
Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider entgegnete, aus Sicht seiner Kirche sei "alles, was das irgendwie organisiert, problematisch". Wenn Sterbehilfe in institutionalisierter Form möglich werde, setze dies falsche Signale. Assistierter Suizid könne ausschließlich im Vertrauensbereich der Familie möglich sein, sagte Schneider.
Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich demgegenüber skeptisch. Wie der Suizid selbst sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Wie könne also etwas unter Strafe gestellt werden, nur weil es wiederholt geschehe, sagte die Ministerin. "Das ist nicht unproblematisch", ergänzte sie. Die auf Gewinnerzielung ausgerichtete Sterbehilfe sei etwas anderes.
Beide Diskussionspartner lobten die teils heftige gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe. Schneider forderte, die Menschen über das Thema Sterben besser aufzuklären. Viele Sterbebegleiter hätten die Erfahrung gemacht, dass Sterbewillige ihren Wunsch aufgeben, wenn die Schmerzen gelindert würden, sagte der rheinische Präses. Hier müsse mehr Vertrauen in die Schmerzbehandlung geschaffen werden.
In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des EKD-Rates zur Sterbehilfe heißt es, das Ziel evangelischer Bemühungen sei es, Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zu unterstützen und, wenn möglich, von der Selbsttötung abzuhalten. "Aktivitäten, die die Intention verzweifelter und leidender Menschen unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, stehen zu dieser christlichen Perspektive im Widerspruch", so der Rat der EKD. Daher müsse jede organisierte Form der Beihilfe zum Suizid verboten werden.
In der Erklärung wird betont, dass aus christlicher Perspektive die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen sei, "weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen". Gleichzeitig wird eingeräumt, dass in Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schweren Leidens Betroffene und Angehörige in tiefe Gewissenskonflikte und Grenzfälle geraten könnten. "Aus evangelischer Sicht ist zu respektieren, wenn diese Menschen in solch existenziellen Lebenslagen Beihilfe zum Suizid leisten und persönlich verantworten", so der Rat der EKD.
Nachdem das Bundeskabinett Ende August den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt hatte, forderte die Deutsche Bischofskonferenz erneut ein umfassendes Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung. Ein gesetzliches Verbot lediglich "des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns" greife zu kurz, so die Bischöfe.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte am Montagabend bei einer Diskussionsveranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, man wolle "einen Straftatbestand überhaupt erst einführen". Wenn Suidizbeihilfe kommerzialisiert werde, bestünde die Gefahr, dass sie sich "zu einer normalen Dienstleitung entwickelt". Dem müsse Einhalt geboten werden.
In der nächsten Woche soll der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten werden. Nach Leutheusser-Schnarrenbergers Worten werden mit dem Gesetzentwurf auch Sterbehelfer von solchen Vereinen erfasst, die Mitgliedsbeiträge nehmen. "Wenn jemand davon bezahlt wird, ist das kommerziell", sagte die Ministerin.
Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider entgegnete, aus Sicht seiner Kirche sei "alles, was das irgendwie organisiert, problematisch". Wenn Sterbehilfe in institutionalisierter Form möglich werde, setze dies falsche Signale. Assistierter Suizid könne ausschließlich im Vertrauensbereich der Familie möglich sein, sagte Schneider.
Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich demgegenüber skeptisch. Wie der Suizid selbst sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Wie könne also etwas unter Strafe gestellt werden, nur weil es wiederholt geschehe, sagte die Ministerin. "Das ist nicht unproblematisch", ergänzte sie. Die auf Gewinnerzielung ausgerichtete Sterbehilfe sei etwas anderes.
Beide Diskussionspartner lobten die teils heftige gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe. Schneider forderte, die Menschen über das Thema Sterben besser aufzuklären. Viele Sterbebegleiter hätten die Erfahrung gemacht, dass Sterbewillige ihren Wunsch aufgeben, wenn die Schmerzen gelindert würden, sagte der rheinische Präses. Hier müsse mehr Vertrauen in die Schmerzbehandlung geschaffen werden.
In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des EKD-Rates zur Sterbehilfe heißt es, das Ziel evangelischer Bemühungen sei es, Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zu unterstützen und, wenn möglich, von der Selbsttötung abzuhalten. "Aktivitäten, die die Intention verzweifelter und leidender Menschen unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, stehen zu dieser christlichen Perspektive im Widerspruch", so der Rat der EKD. Daher müsse jede organisierte Form der Beihilfe zum Suizid verboten werden.
In der Erklärung wird betont, dass aus christlicher Perspektive die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen sei, "weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen". Gleichzeitig wird eingeräumt, dass in Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schweren Leidens Betroffene und Angehörige in tiefe Gewissenskonflikte und Grenzfälle geraten könnten. "Aus evangelischer Sicht ist zu respektieren, wenn diese Menschen in solch existenziellen Lebenslagen Beihilfe zum Suizid leisten und persönlich verantworten", so der Rat der EKD.
Quelle: Domradio