Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Debatte im Bundestag wird verschoben
Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zum § 217 StGB, der nur ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe vorsah, soll vorerst doch nicht verabschiedet werden. Die Union will zuerst intern neu beraten und dann das Gespräch mit dem Koalitionspartner FDP suchen, gab die „Welt“ bekannt.
Diese Beratungen können laut Unionsfraktionsvorsitzendem Volker Kauder (CDU) „mehrere Wochen dauern“, verlautete in internen Beratungen der Fraktion. Ob am Ende der Beratungen überhaupt ein gemeinsamer schwarz-gelber Gesetzentwurf steht, ist offen.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat intern erkennen lassen, sie sei zu einem Entgegenkommen nicht bereit und würde notfalls komplett auf ein Gesetz verzichten, so die „Welt“.
Das Zögern der Union ist eine Reaktion auf die scharfen Proteste gegen den Gesetzentwurf. Vor die Tatsache, dass die nicht-kommerzielle Sterbehilfe straffrei bleiben sollte, brachte Kirchen und Lebensrechtler viele auf die Barrikaden.
Der Gesetzentwurf wurde im Herbst 2012 von Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegt und vom Bundeskabinett gebilligt.
Katholische Kirche und Lebensrechtler – darunter die Aktion SOS LEBEN – protestierten sofort gegen die partielle Liberalisierung der Sterbehilfe. Der Entwurf ließ Sterbehilfe von nicht-kommerziellen Organisationen zu, sowie nicht klar definierte „Nahe stehende Personen“, wie Angehörige oder Freunde.
Der Leiter der Aktion SOS LEBEN, Benno Hofschulte, erklärte: „Diese Liberalisierung der Sterbehilfe wird ein Dammbruch sein, der früher oder später zu einer vollständigen Liberalisierung der Sterbehilfe führen wird.“
Auch das Christoferuswerk (Felizitas Küble), die Initiative „Nie Wieder!“ (Günther Annen), die „Christdemokraten für das Leben (CDL)“, die Aktion „Solidarität statt Selbsttötung“ von Durchblick e.V. die „Juristenvereinigung Lebensrecht“ und andere protestierten scharf gegen das liberale Entwurf.
Dem Protest von Lebensrechtlern und katholischer Kirche schloss sich mit einiger Verspätung auch die Evangelische Kirche an. Anfang Januar 2013 äußerte sich Präses Nikolaus Schneider vor der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr seine Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfes aus.
Auch in der Union wuchs der Widerstand. Um Weihnachten zeichnete sich ein größerer Widerstand innerhalb der CDU(CSU Fraktion im Bundestag aus. Der CDU-Abgeordnete ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, sagte der Ärztezeitung: „Wir möchten nicht, dass das so einfach durchgeht, weil es im Koalitionsvertrag steht. . . . Es geht schließlich um Leben und Tod.“