Gesetzentwurf zur Sterbehilfe bleibt ohne Erfolg im Bundesrat



Der Gesetzentwurf sieht vor, die gewerbsmäßige, also Gewinn bringende Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Weiterhin erlaubt sein soll allerdings die Hilfe zur Selbsttötung aus selbstlosen Motiven, beispielsweise durch nahe Angehörige von Schwerkranken oder andere ihnen nahestehende Personen. Vor allem an der Formulierung "nahe stehende Personen" entzündet sich die Kritik. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte zuvor empfohlen, den Entwurf aus dem Justizministerium unter anderem deshalb abzulehnen.

Insbesondere die ausdrückliche Straffreistellung von Ärzten und Pflegern als mögliche "nahe stehenden Personen" , die dem Leben der von ihnen betreuten Personen besonders verpflichtet seien, sei fragwürdig, begründeten die Mitglieder des Rechtsausschusses ihre Haltung.

Rheinland-Pfalz wollte erreichen, dass nicht die Beihilfe zum Suizid selbst, sonder das Werben dafür unter Strafe zu stellen sei. Die Länderkammer hat sich am Freitag dagegen entschieden, den Gesetzentwurf an den Bundestag zu übermitteln. Der Bundesrat konnte sich zu keiner gemeinsamen Beurteilung durchringen und hat keine Stellungnahme zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung abgeben. Somit blieb die Länderkammer meinungslos, sodass nun der Bundestag an der Reihe ist, mit der schwarz-gelben Mehrheit das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auf den Weg zu bringen.

Dringlich lehnt der Essener Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck diesen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ab. „Der Mensch habe kein Recht, über sein Lebensende selbst oder über das eines anderen zu verfügen. Das liegt in Gottes Händen“, sagte Overbeck der WAZ-Mediengruppe.

Weiterhin straffrei sollen Palliativmediziner ausgehen, wenn sie unheilbar kranken Patienten Schmerzmittel gegen Vernichtungsschmerzen überlassen. Selbst wenn beide wüssten, dass diese Mittel zum Tod führen können.