Gesetzentwurf zur Sterbehilfe bleibt ohne Erfolg im Bundesrat
Der Gesetzentwurf sieht
vor, die gewerbsmäßige, also Gewinn bringende Beihilfe zum Suizid zu verbieten.
Weiterhin erlaubt sein soll allerdings die Hilfe zur Selbsttötung aus
selbstlosen Motiven, beispielsweise durch nahe Angehörige von Schwerkranken
oder andere ihnen nahestehende Personen. Vor allem an der Formulierung "nahe stehende Personen"
entzündet sich die Kritik. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte zuvor
empfohlen, den Entwurf aus dem Justizministerium unter anderem deshalb
abzulehnen.
Insbesondere die ausdrückliche Straffreistellung von Ärzten und Pflegern
als mögliche "nahe stehenden Personen" , die dem Leben der von ihnen
betreuten Personen besonders verpflichtet seien, sei fragwürdig, begründeten
die Mitglieder des Rechtsausschusses ihre Haltung.
Rheinland-Pfalz wollte
erreichen, dass nicht die Beihilfe zum Suizid selbst, sonder das Werben dafür
unter Strafe zu stellen sei. Die Länderkammer hat sich am Freitag dagegen
entschieden, den Gesetzentwurf an den Bundestag zu übermitteln. Der Bundesrat
konnte sich zu keiner gemeinsamen Beurteilung durchringen und hat keine
Stellungnahme zur Strafbarkeit der
gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung abgeben. Somit blieb die Länderkammer
meinungslos, sodass nun der Bundestag an der Reihe ist, mit der schwarz-gelben
Mehrheit das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auf den Weg zu bringen.
Dringlich lehnt der
Essener Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck diesen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
ab. „Der Mensch habe kein Recht, über sein Lebensende selbst oder über das
eines anderen zu verfügen. Das liegt in Gottes Händen“, sagte Overbeck der
WAZ-Mediengruppe.
Weiterhin straffrei sollen Palliativmediziner ausgehen, wenn sie
unheilbar kranken Patienten Schmerzmittel gegen Vernichtungsschmerzen
überlassen. Selbst wenn beide wüssten, dass diese Mittel zum Tod führen können.