Geringe Entschädigungen für Missbrauchsopfer staatlicher Einrichtungen und Odenwaldschule
Opfer-Initiative beanstandet geringe staatliche Entschädigungszahlungen/Entschädigungszahlen im Vergleich: Staat – Odenwaldschule – Kloster-Internat Ettal(Christliches Forum/Felizitas Küble) Das Netzwerk B - die “Initiative Betroffener von sexualisierter Gewalt” - kritisiert in einem Positionspapier vom 24.2.2012, daß – als Ergebnis des amtlichen “Runden Tisches Mißbrauch” - die potentielle Höchstgrenze staatlicher Entschädigungszahlungen je Opfer von sexuellem Mißbrauch bei 10.000 € liegt.
Zudem beanstandet das Netzwerk B die Zustimmung der “Bundesinitiative von Betroffenen” zu dieser Deckelung der Entschädigungssummen.
Zum Vergleich:
ODENWALDSCHULE: Dieses hessische Landschulinternat, eine reformpädagogische UNESCO-Modellschule, die durch zahlreiche Fälle von Vergewaltigungen und Mißbrauch unrühmlich bekannt wurde, zahlt für seine insgesamt 132 Opfer freiwillig (ohne staatlichen Zwang) eine Gesamtsumme von 50.000 €, wie die Wochenzeitung “Die Zeit” vom 11.4.2011 berichtete (also weit unter 400 Euro pro Person).
INTERNAT ETTAL: Die bayerische Klosterschule zahlt für insgesamt 70 Betroffene von Mißbrauch und körperlichen Züchtigungen/Mißhandlungen freiwillig (ohne staatlichen Zwang) pro Person 5000 bis 20.000 Euro, also rd. zwanzigmal m e h r pro Opfer als die linksreformerische Odenwaldschule.