Gericht urteilt: Brandenburg muss Jungenschule erlauben
Das Bundesverwaltungsgericht hat Pläne für eine private Jungenschule in Potsdam abgesegnet. Entgegen der Ansicht des Landes Brandenburg, verstoße eine Schule nur für männliche Schüler nicht gegen das Grundgesetz, so der Richter.
Es darf ein privates Gymnasium für Jungen in Potsdam errichtet werden. Privatschulen ausschließlich für Jungen oder Mädchen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz und sind somit zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Das Grundgesetz verbietet einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht nicht, sondern lässt ihn zu“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, in der Urteilsbegründung.
Der Richterspruch verpflichtet das brandenburgische Bildungsministerium einen Antrag des katholischen Vereins, Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. für ein reines Jungengymnasium in Potsdam zu genehmigen. Der Verein steht der katholischen Organisation Opus Dei nahe, die 1928 in Madrid gegründet wurde.
Die Fördergemeinschaft hat sich nach eigener Darstellung „einer geschlechtsspezifischen Erziehung“ und einer „geistlichen Betreuung der Bildungsangebote durch Priester der Opus Dei eingesetzt. Sie betreibt schon seit 1972 ein Gymnasium ausschließlich für Mädchen in Nordrhein-Westfalen.
Für das Bildungsministerium Brandenburgs stellt das Vorhaben des Fördervereins einen Bruch mit dem Grundgesetz dar, da das im Grundgesetz verankerte Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen erschwere.
Neumann erläuterte, das Ministerium habe die Ansicht der Fördergemeinschaft hinzunehmen, wonach der Gedanke der Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch in getrenntem Unterricht vermittelt werden könne. „Die Genehmigung nicht zu erteilen wäre nur dann zulässig gewesen, wenn diese Einschätzung im Widerspruch zu einem Erkenntnisstand stünde, der in der Fachwelt weitgehend anerkannt ist“, sagte der Senatsvorsitzende. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.
Nun muss das Ministerium den Antrag für das geplante Jungengymnasium genehmigen und dabei die einschlägigen Voraussetzungen prüfen. Je nach Schulform sowie Art und Dauer des Bildungsgangs könnte die Privatschule sogar öffentliche Schulen in Brandenburg ersetzen, sagte der Senatsvorsitzende.