Gender-Lehrplan Hessen: Schwarz/Grün hält erneut Wähler zum Narren

Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz (CDU), Hessischer Kultusminister © HKM / Majit Jari
Mathias von Gersdorff

In einem Schreiben vom 14. August 2017 hat sich die CDU-Hessen erneut zu den neuen „Richtlinien zur Sexualerziehung“, die im Spätsommer 2016 vom Kultusministerium erlassen wurden, geäußert.

Leider versucht die CDU immer noch Nebelkerzen zu zünden und ihre Wähler sogar zum Narren zu halten. So schreibt Andreas Mai, Leiter des Büros des CDU-Generalsekretärs Manfred Pentz:

„Unser hessischer Kultusminister, Prof. Dr. Alexander Lorz hat den neuen Lehrplan Sexualkunde keineswegs „auf Druck der Grünen“ durchgesetzt. Genauso wenig unterstützen wir in irgendeiner Weise den „Genderwahnsinn“. Der besagt Lehrplan beinhaltet keinerlei fundamental neuen Inhalte. Er dient lediglich dazu, sich an die veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Wir als hessische CDU stehen klar zu unserem christlichen Menschenbild, zur Hervorhebung von Ehe und Familie und zum grundgesetzlich geschützten, garantierten Vorrang des elterlichen Erziehungsrechts. Dies ist auch im neuen Lehrplan zur Sexualerziehung unverändert der Fall.“

Mehrere Stimmen haben in den letzten 12 Monaten darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung des Lehrplanes nicht stimmt. Es ist bedauerlich und sogar ärgerlich, dass die CDU-Hessen die Kritik an den Lehrplan nicht zur Kenntnis nehmen will. Diese Kritik wurde der CDU nicht nur schriftlich sondern auch öffentlich auf Informationsveranstaltungen in diversen Städten Hessens mitgeteilt.

Der Lehrplan für Hessen ist und bleibt eine Zumutung für alle Eltern. Indem die CDU diese Tatsache nicht sehen will, zerstört sie den Schulfrieden und irritiert ihre eigenen Wähler. Der Lehrplan ist aus der Sicht ein politischer Fehler erster Güte gewesen. Diesen Fehler will die CDU-Leitung in Hessen nicht einsehen.

Nun soll Punkt für Punkt erläutert werden, wieso das neue Schreiben der CDU an ihre Basis nicht der Wahrheit entspricht:

A) Der Lehrplan sei nicht „auf Druck der Grünen“ entstanden.

Tatsache ist, dass der neue Lehrplan Eins-zu-ein die Gender-Vorstellung der Grünen übernimmt. Die Vorstellung der Existenz einer breiten „sexuellen Vielfalt“ und die Forderung nach Akzeptanz dieser Vielfalt, sind klassische politische Positionen der Grünen.

Das hat auch der Philologenverband am 1. November 2016 angemerkt: „Wie auch in Baden-Württemberg haben sich augenscheinlich die Vorstellungen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bei der Gewichtung der Inhalte für den Sexualkunde-Unterricht durchgesetzt, erkennbar beispielsweise am sehr breiten Raum, der im Lehrplan Themen wie „Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ gegeben wird.“

Der Lehrplan bedient die politischen Interessen einer typischen Klientel der Grünen, der LSBTIQ-Community, also Homosexuelle, Transsexuelle, Bisexuelle etc. Diese Gruppen fordern seit eh und je die Behandlung ihrer sexuellen „Ansichten“ in den Schulen. Der Lehrplan erfüllt diese Forderung gänzlich, weshalb auch die Grünen und die LSBTIQ-Gruppen den Lehrplan seit seinem Erlass auch in der Öffentlichkeit verteidigen. Die Kritiker des Lehrplanes bestehen zu 100 Prozent aus klassischen Wählern der Christdemokraten.

Die CDU-Basis, insbesondere Katholiken, konservative Protestanten und normale Eltern haben überhaupt kein Interesse, dass sich die Kinder ab sechs Jahren mit Homosexualität, Patchwork etc. beschäftigen. Ab zehn Jahren sollen „sexuelle Vielfalt“, Bisexualität etc. hinzukommen. Diese Inhalte sollen mit dem ausdrücklichen Ziel behandelt werden, Akzeptanz für diese Sichtweise von Sexualität von den Schülern einzufordern.

Auch für Gegner des Lehrplanes innerhalb der CDU steht fest: Dieser Lehrplan ist nichts anderes als ein Zugeständnis der CDU an die Grünen. Traditionellerweise sieht CDU-Schulpolitik völlig anders aus. Bedauerlicherweise gibt es aber wenige innerhalb der CDU, die den Mut haben, dies öffentlich zu sagen.

Übrigens erklären die Grünen selbst, der Lehrplan sei ihre Leistung. Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 schreiben sie: „In den Landesregierungen haben wir hier auch gegen Widerstände klare Akzente gesetzt, zum Beispiel mit den Bildungsplänen zur sexuellen Vielfalt in Baden-Württemberg und in Hessen.“

B) Der Lehrplan unterstütze keineswegs den „Genderwahnsinn“

Im Lehrplan kommt das Wort „Gender“ in der Tat nicht vor, dafür aber reichlich der Begriff „sexuelle Vielfalt“. Doch Gender und „sexuelle Vielfalt“ sind Synonyme. Generell wird inzwischen das Wort Gender gemieden, weil es Personen mit gesundem Menschenverstand abschreckt. Deshalb verwendet man umso mehr den Begriff „Sexuelle Vielfalt“. Beide Begriffe meinen aber dasselbe: Die Geschlechtlichkeit sei eine Konstruktion der sozialen und kulturellen Umstände, in denen man aufgewachsen ist. Stattdessen sollte jeder selbst entscheiden, wofür er sich hält. So kann ein Mann der Auffassung sein, er sei eine Frau oder eine Mischung zwischen Mann und Frau etc. Dies führt zur Bildung von vielen „sexuellen Orientierungen“, die in der persönlichen Fantasie entstehen. In Facebook kann man inzwischen eine von über 70 Identitäten wählen. Die Biologie bzw. die Natur, spielen laut dieser Sicht der Dinge keine Rolle mehr.

Der neue Lehrplan fordert nicht nur die Erläuterung dieses Unfugs sondern sogar ihre Akzeptanz, weshalb Eltern und Familienorganisationen seit Monaten dagegen protestieren.

C) Der Lehrplan respektiere das Erziehungsrecht der Eltern

Hierzu hat der Philologenverband erklärt: „Es wird ein Grad von Zusammenarbeit mit dem Elternhaus gefordert, der in der Realität nicht umsetzbar ist.“

Die Behandlung „sexueller Vielfalt“ und die Forderung nach ihrer Akzeptanz wurden im neuen Lehrplan als Querschnittsaufgabe eingeführt. Das bedeutet, dass „Sexuelle Vielfalt“ in allen Fächern behandelt wird. Allein aus diesem Grund ist es nicht praktikabel, die Inhalte mit den Eltern abzusprechen.

Darüber hinaus haben die Eltern zwar das Recht, ihre Meinung kund zu tun, mehr aber auch nicht. Die Schule ist zu einer Beachtung des Elternwillens nicht verpflichtet. Der Lehrplan selbst legt fest: „Sexualerziehung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden. Die verpflichtende Teilnahme am Unterricht gilt ebenfalls für ältere Schülerinnen und Schüler und ist nicht an deren Zustimmung gebunden.“

Ähnlich argumentierte das Bistum Fulda: „Das Bistum Fulda hält den neuen Lehrplan und seine Änderungen für zu weitreichend in das Erziehungsrecht der Eltern hineingreifend. Die katholische Kirche tritt dafür ein, dass die Sexualerziehung der Kinder verantwortlich gestaltet wird. Insbesondere lässt sich „Akzeptanz“ von Homo-, Bi- und Transsexualität nicht erzwingen.“

Wie wenig sich die Landesregierung für die Meinungen der Eltern interessiert wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Kritik des Landeselternbeirates und sämtlicher Kreis- und Stadtelternbeiräte ignoriert wurden: „Der zum neuen Schuljahr in Kraft getretene neue hessische Lehrplan zur Sexualerziehung war zuvor zweimal vom Landeselternbeirat abgelehnt worden. Diese Ablehnung erfolgte aus Gründen, die in den nachfolgenden Presseberichten aber nur punktuell erkennbar geworden sind. Die darauf folgenden Reaktionen von verschiedenen Seiten in der Öffentlichkeit lassen es geboten erscheinen, zum Selbstverständnis der Elternvertretungen und den Gründen für die Ablehnung des Lehrplans ausführlicher Stellung zu nehmen“ (Stellungnahme vom Oktober 2016).

D) „Wir als hessische CDU stehen klar zu unserem christlichen Menschenbild.“

Wie an anderer Stelle https://www.aktion-kig.eu/christentum-und-gender-sind-komple/ ausführlich erläutert wird, sind Gender (bzw. die Ideologie der „sexuellen Vielfalt“ und das Christentum unvereinbar.

Dies liegt vor allem in der Tatsache, dass Gender (bzw. die Ideologie der „sexuellen Vielfalt“) einen völlig neuen Begriff des Menschen und damit eine völlig neue Anthropologie postuliert. Gemäß der christlichen Schöpfungsordnung hat Gott Mann und Frau erschaffen und sonst nichts. Wenn ein Mann sich sexuell zu einem anderen Mann hingezogen fühlt, ist er nach wie vor ein Mann und gehört zu keiner der tausenden sexuellen Orientierungen an, die die Gender-Ideologen inzwischen erfunden haben.

Diese Polarität ist das Kernmerkmal der christlichen Anthropologie (Sicht bzw. Wissenschaft des Menschen), denn Gott hat den Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen: Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.

Gender geht stattdessen von der Annahme aus, die Geschlechter seien soziale und kulturelle Konstruktionen. Auch die Vorstellung, es gebe nur Männer und Frauen, sei von der Gesellschaft vorgegeben. Entsprechend der Gender-Ideologie gibt es eine Vielzahl von sexuellen Orientierungen.

Dass die Forderung nach „Akzeptanz“ der Ideologie der „sexuellen Vielfalt“ der Religions- und Meinungsfreiheit widerspricht, ist offensichtlich.

E) „Wir als hessische CDU stehen klar zu unserem christlichen Menschenbild, zur Hervorhebung von Ehe und Familie.“

Dass im neuen Lehrplan Ehe und (klassische Familie) nicht mehr hervorgehoben werden, erläuterte der ehemalige schulpolitische Sprecher der CDU, Hans-Jürgen Irmer ausführlich im Wetzlarer-Kurier:

„Vergleicht man die beiden Entwürfe, so kommt sehr klar zum Ausdruck, dass es eine Akzentverschiebung gibt. Im alten Lehrplan hieß es in Kurzform, dass Sexualerziehung das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein respektvolles, gewaltfreies Verhalten… entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie vermitteln solle. Die Ehe, so heißt es im alten Entwurf weiter, sei eine zentrale Institution, die auch emotionaler und sozialer Sicherheit diene. Ehe und Familie würden unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, so wie es Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes zum Ausdruck bringe. Darüber hinaus heißt es im Lehrplan 2007, dass die hessische Verfassung Ehe und Familie als „Grundlage des Gemeinschaftslebens“ bezeichne. Dies bedeute eine besondere Bedeutung von Familie und Ehe in ihrer individuellen, gesellschaftlichen und rechtlichen Dimension. Und genau dies sei wesentlicher Gegenstand der Sexualerziehung.

„Schaut man sich die Einleitung des Lehrplans 2016 an, so heißt es dort: „Ziel der Sexualerziehung ist, Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehung, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln… Gegenstand der Sexualerziehung ist das Wissen über die Existenz unterschiedlicher Partnerschaftsformen und deren Akzeptanz.“ Hätte man in diesem Satz nach „Schülerinnen und Schülern“ zum Beispiel eingefügt, dass den Schülerinnen und Schülern die besondere Bedeutung von Ehe und Familie nahezubringen ist sowie ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis…, dann hätte dieser Satz eine ganz andere Diktion gehabt. Spätestens hier wird deutlich, dass das Primat von Ehe und Familie nicht mehr in dem Maße gilt.

Fazit: Die CDU-Hessen sollte endlich die massive Kritik am Lehrplan ihres Kultusministers Ralph-Alexander Lorz ernst nehmen und den Erlass zurückziehen. In der gegenwärtigen Form sind die „Richtlinien zur Sexualerziehung“ inakzeptabel.

Wir können uns auf keinen Fall mit diesem Wahnsinn abfinden:

Deshalb bitte ich Sie, unsere Aktion „Kein Gender in Hessens Schulen“ an Freunde und Bekannte zu verbreiten: http://www.aktion-kig.de/kampagne/petition_hessen_2.html

Unterstützen Sie bitte die Aktion „Kinder in Gefahr“. Sie helfen uns die Öffentlichkeit über diesen Angriff auf unsere Kinder aufmerksam zu machen mit Ihrem "Like" unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/aktionkig/ Danke!