FSM-Beschwerdestelle 2012: Beschwerdeanzahl im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt/Besonders hoher Anstieg der Meldungen zu kinderpornografischen Inhalten
Auszug aus der Presseerklärung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia - FSM
Im Jahr 2012 sind bei der Beschwerdestelle der FSM insgesamt 3.239 Beschwerden eingegangen. Damit hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (2011: 1.740). Am häufigsten beschwerten sich die Internetznutzer 2012 über kinder- und jugendpornografische Inhalte (30 % des Gesamtbeschwerdeaufkommens). Während im Jahr 2011 insgesamt 423 kinder- oder jugendpornografische Beschwerden eingingen, so bearbeitete die Beschwerdestelle 2012 insgesamt 958 derartige URLs. Die Missbrauchsinhalte werden auf sehr verschiedene Arten verbreitet; am häufigsten als einzelne Bilddateien (ca. 24 %). Diese einzelnen Bilder liegen meist bei kostenlosen Bilder-Upload-Diensten. Weitere Verbreitungswege derartiger Inhalte umfassten das Veröffentlichen auf Webpages (ca. 18 %), über Linkverkürzungsdienste (ca. 17 %) sowie als direkte Downloadlinks bei One-Klick-Hostern (ca. 13 %). Aus Deutschland stammende kinderpornografische Inhalte konnten durch die Hinweise der Beschwerdestelle an das Bundeskriminalamt zu 100 % entfernt werden. Bei im Ausland gehosteten Inhalten lag die Entfernungsquote bei 76 %. Gründe für die niedrigeren Abhilfezahlen im Ausland liegen möglicherweise darin, dass es nicht in jedem Land eine Beschwerdestelle im Inhope-Verbund gibt und teilweise abweichende rechtliche Einordnungen von Kinderpornografie und Jugendpornografie vorherrschen.
Trotz des Anstiegs der Gesamtbeschwerdezahlen im Jahr 2012 hat sich der Anteil der Eingaben über einfache Pornografie (408 Einzelbeschwerden, ca. 13 %) im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert (2011: 248 Einzelbeschwerden, ca. 14 %) - gleiches gilt für rechtsextremistische Inhalte (2012: ca. 1 % / 24 Beschwerden; 2011: ca. 2 %, 33 Beschwerden). Weitere Beschwerden betrafen 2012 jugendgefährdende Inhalte, z.B. Tier- und Gewaltpornografie oder Verstöße gegen die Menschenwürde (ca. 16 %); entwicklungsbeeinträchtigende (ca. 9 %) und volksverhetzende Inhalte (ca. 5 %) sowie sonstige, außerhalb der Zuständigkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages liegende, Sachverhalte.