Familienverband warnt vor weiteren Einschnitten in die Wahlfreiheit der Eltern
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) hat zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes Stellung genommen. Der Verband erkennt Fortschritte ausdrücklich an: Die zunächst geplante Kürzung der Bezugsdauer ist vom Tisch, es bleibt bei 14 Monaten Basiselterngeld. Mindest- und Höchstbetrag steigen erstmals seit Einführung des Elterngeldes 2007 auf 330 bzw. 1.900 Euro.
Und der Geschwisterbonus soll künftig bis zum Ende des Elterngeldbezugs weitergezahlt werden, selbst wenn das ältere Kind währenddessen die Altersgrenze (3 bzw. 6 J.) überschreitet.
„Die Erleichterung ist im Vergleich zum ersten Referentenentwurf im Sommer groß. Sie darf aber nicht den Blick darauf verstellen, dass der Entwurf weiterhin erhebliche Einsparungen zu Lasten junger Familien, und auch von kinderreichen Familien vorsieht“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD. „Das Papier verspricht Vereinfachung, tatsächlich geht es ums Sparen.“
Erreicht werden soll das vor allem durch zwei Neuerungen: Die Ersatzrate von 80 Prozent gilt nur noch in den ersten vier Bezugsmonaten eines Elternteils, danach sinkt sie auf 50 Prozent.
Zudem werden künftig vier Monate für jeden Elternteil reserviert; ein Elternteil kann höchstens zehn statt bisher zwölf Monate beziehen. Die volle Bezugsdauer erhält eine Familie nur, wenn der zweite Elternteil vier volle Monate aussetzt. „Gerade für Hauptverdiener in großen Familien, Selbstständige, Landwirte oder Schichtarbeiter ist das oft nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die reservierten Monate verfallen dann und es entsteht wieder eine finanzielle Lücke“, so Karoline Iwersen, Vorstandsmitglied und Expertin im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Die Anhebung des Mindestbetrags gleicht zudem nur rund ein Fünftel des Kaufkraftverlusts seit 2007 aus.“
Besonders kritisch sieht der Verband das damit implizierte Ziel des Entwurfs, eine bestimmte Aufgabenteilung innerhalb der Familie zu befördern. „Hier glaubt der Staat besser zu wissen als die Eltern, wie partnerschaftliche Elternschaft auszusehen hat“, so Dr. Müller. „Wenn Eltern gemeinsam entscheiden, wann sie Familien- und Erwerbsarbeit wie untereinander aufteilen, ist das gelebte Partnerschaft – unabhängig davon, welche Entscheidung sie dabei treffen“.