Familienpolitik der Großen Koalition: Einmischung in die Lebensgestaltung der Familie geht zu weit
Quelle: FamiliennetzwerkNach dem Justizministerium legt nun Frau von der Leyen das nächste „Familienangriffsgesetz“ vor: das Kinderförderungsgesetz, das Recht auf Bildung ab Geburt.
Finanziell hat der Staat die Familien ausgeblutet und versucht, über Geldzuwendungen seine Vorstellung von Erziehung durchzusetzen. Die Gesetzgebung der letzten Monate unterstützt das Staatsziel, kollektive Betreuung vor die familiäre Erziehung zu setzen. Er versucht sich Zutritt in eine Eltern-Kind-Beziehung zu verschaffen, die auf persönlichen und emotionalen Werten wie Liebe und Vertrauen beruht. Durch die staatlichen Lenkungsmaßnahmen wird ein Familienbild erzwungen, das nicht der menschlichen Natur entspricht und in die verfassungsrechtlich geschützte Eigenverantwortlichkeit der Ehe- und Familiengestaltung eingreift.
Das letzte aktuelle Beispiel ist die Ausweitung der Vätermonate: Da nicht von einer Verlängerung der Elternzeit gesprochen wird muß davon ausgegangen werden, daß diese Ausweitung eine Reduktion der „Müttermonate“ zur Folgen haben soll.
Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge:
Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu: „Zweifellos sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, die das Grundgesetz verbürgt, durch eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als diejenige zu Hause, nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche Erziehungskonzepte und –entscheidungen unterschiedlich fördert, greift sie damit zugleich in den Grundsatz der Gleichbehandlung ein.“
Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte unlängst in einem Vortrag bei Schott am 15.4.2008, daß dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform.
Das Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung hat wiederholt Stellung genommen: sowohl die einseitige Subventionierung des Krippenausbaus als auch das Betreuungsgeld, politisch als „bedeutungslos“ zugegeben, verletzen die Grundrechte und sind unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen.
Im Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft (Bd.58) stellt PD Dr. Christian Müller dar, daß der massive staatliche Ausbau von Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren nicht zu rechtfertigen ist. Dieses Angebot kann nicht „als öffentliches Gut betrachtet werden“ und somit besteht auch kein bundespolitischer Handlungsbedarf Tageseinrichtungsplätze bereit zu stellen. „Nach dem Subsidiaritätsprinzip wäre eine private einer öffentlichen Produktion vorzuziehen.“
Frau Prof. Lenze stellt in Ihrem Gutachten zum Kindergeld (Hans-Böckler-Stiftung, Arbeitspapier 151, Januar 2008) fest, daß „Empfänger von Grundsicherungsleistungen … nicht in den Genuß des verfassungsgerichtlich festgestellten Bedarfs an Erziehung und Betreuung kommen“ und dies „sich nicht rechtfertigen“ lasse.
Wolfgang Bergmann, Kinderpsychologe, warnt vor dem derzeitigen Trend, Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben. „Die Frage darf nicht lauten: Wie kriegen wir die Frauen nach der Geburt schnellstmöglich wieder in das Berufsleben zurück. Hinter dieser Fragestellung steckt ein Denkmuster, das ich für völlig falsch halte. Es geht nämlich davon aus, daß ein Kind eine Belastung und eine Behinderung für die Mutter ist. In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen.“
Der Deutsche Familienverband erklärt in einer Pressemitteilung vom 24. April, daß das Familienbild der Verfassung vom Vertrauen in die Erstverantwortlichkeit der Familien für ihre Kinder geprägt sei. Leider gehe die im Kinderförderungsgesetz angestrebte Krippeninitiative der Bundesregierung von der Grundannahme aus, daß bereits sehr kleine Kinder in öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben sind und besser gefördert werden als in den Familien. Bischof Mixa erklärte am 30. April erneut: „Daß in unserer Gesellschaft viele junge Mütter ihre kleinen Kinder in staatliche Fremdbetreuung geben müssen, um wirtschaftlich überleben zu können, ist ein Skandal.“
Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluß von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, daß die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.