Familienministerin Katarina Barley: Keine Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung
„Familia Ojeda“ von Ojedamd - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons |
Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V., äußert sich dazu: “Für die Fremdbetreuung der U3-Kinder werden noch mehr staatliche Mittel gefordert, wobei ein Krippenplatz den Staat mindestens 1000 € im Monat kostet. Den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, wurde dagegen nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Das Urteil des BVerfG, das dem Bund die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld absprach, war kein Hinderungsgrund, es auf Landesebene weiter zu zahlen, wie es immerhin in Bayern geschieht. Das Verhalten der übrigen Landesregierungen zeigt deutlich, dass die Betreuung der Kleinkinder durch ihre Eltern nicht erwünscht ist. Die Kinder sollen in Krippen gedrängt werden, während die Eltern möglichst voll erwerbstätig sein sollen.“
Diese Politik erinnere an die Krippenpolitik der DDR, die ebenfalls unter dem Diktat eines größeren wirtschaftlichen Gewinns stand - damals im Dienste des sogenannten Sozialismus, heute im Dienste der Kapitaleigner. An die Gesundheit und das Wohl der Kinder oder die Rechte und die Wünsche der Eltern werde heute ebensowenig gedacht wie damals in der DDR.
Resch weiter:“Die regierungsamtliche Behauptung, bei der Betreuung Einjähriger handle es sich um „Bildung“ im schulischen Sinn, ist von Fachleuten längst widerlegt. In den ersten Lebensjahren kommt es darauf vor allem an, dass Kinder durch eine sichere Bindung an ihre Eltern ein Selbstvertrauen entwickeln. Es schafft die Grundlage für eine gesunde kindliche Neugier als Voraussetzung für die Lernbereitschaft im Schulalter.
Selbst die Zunahme psychischer Erkrankungen bei den Eltern, die aufgrund der politisch vorgegebenen Doppelbelastung durch gleichzeitige Erwerbs- und Erziehungsarbeit überfordert werden, wird nicht als Warnsignal verstanden. Stattdessen werden für kranke Eltern besondere Hilfsprogramme gefordert (1), die dann wesentlich teurer werden, als die Vorbeugung durch eine leistungsgerechte Bezahlung der elterlichen Kleinkindbetreuung.“
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