Evangelivm Nekromantia indiziert - Erfolg für „Kinder in Gefahr“
Am 4. April indizierte die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ die CD „Evangelivm Nekromantia“ der Death-Metal-Band „Antropomorphia“. Die Entscheidung des Gremiums wurde im Bundesanzeiger vom 30. April veröffentlicht.
Die Vertriebsfirma, SONY-Music-Entertainment, bietet die CD nicht mehr an. Sonys Internetseite enthält auch keinerlei Informationen mehr über die CD und über die Band selbst. Internethändler wie „Amazon“ haben ebenfalls das Angebot der CD entfernt.
Nachdem sich einige Jugendämter für die Indizierung einsetzten, stellte die „„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ selbst einen Indizierungsantrag. Diesem war eine Protestaktion von „Kinder in Gefahr“ vorausgegangen. Briefe, Postkarten und E-Mails wurden an Sony, an etliche Internethändler und an mehrere Jugendämter geschickt.
Einige wichtige Internet-Firmen, darunter JPC und Weltbild, haben sofort auf die Protestaktion reagiert und die CD aus dem Angebot entfernt.
Die Bundeszentrale übernahm im Wesentlichen die Argumentation der Protestkampagne von „Kinder in Gefahr“. Insbesondere das Deckblatt der CD, die eine nekrolesbische Szene mit okkultistischem Elemente zeigte und gewaltverherrlichende Texte kritisierte.
Der wichtigste Informationsportal für Heavy-Metal-Musik in Deutschland, „Metal-Hammer“, berichtete: „In dem Antrag wird vor allem das Coverartwork und der Song ‘Fleisch’ beanstandet, die Mord und Gewalt selbstzweckhaft illustrieren. Weiterhin sollen Nekrophilie (Geschlechtsverkehr mit Toten), Totenbeschwörung und nekrolesbische Lust verherrlicht werden, was unter anderem der Initiative “Kinder in Gefahr” sauer aufstößt. Auch über den Albumtitel selbst (“Evangelium der Totenbeschwörung”) scheint die BPjM nicht ganz glücklich zu sein.“
Die Nachricht über den Indizierungsantrag und die vorausgegangene Protestaktion von „Kinder in Gefahr“ wurde weltweit in hunderten von Heavy-Metal-Informationsportalen veröffentlicht.