Europäisches Parlament fordert Erweiterung der nationalen Antidiskriminierungsgesetze/Nur Ungeborene darf man weiterhin töten

Das EU-Parlament fordert eine "umfassende Richtlinie" für die Bekämpfung von Diskriminierung. Eine "Hierarchie" der verschiedenen Formen von Diskriminierung dürfe es nicht geben, alle Diskriminierungen müßten mit derselben "Unnachgiebigkeit" bekämpft werden.

Über die Diskriminierung von Ungeboren, die ohne weiteres abgetrieben werden dürfen, wurde kein Wort verloren.

Das EU-Parlament erinnert die Kommission an ihre "Verpflichtung", eine "umfassende Richtlinie" zu unterbreiten, die Behinderung, Alter, Religion oder Glauben und sexuelle Orientierung abdeckt. Auf diese Weise werde das Paket von Antidiskriminierungsgesetzen gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags vervollständigt.

Diese Richtlinie gilt allerdings nicht für ungeborene Kinder, die eine Behinderung haben. Diese dürfen in manchen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt getötet werden.

Die Abgeordneten sind besorgt über die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Mängel bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinien "zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft" und "zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf".

Um Diskriminierung vorzubeugen, sollten Sanktionen im Falle von Verstößen gegen nationale Vorschriften "effektiv, verhältnismäßig und abschreckend" sein.

Die Richtlinie wurde mit 362 Ja-, 262 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen.