Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte / EGMR: „Homo – Ehe“ ist kein Menschrecht
Aus der Menschenrechtskonvention lasse sich kein Recht auf Eheschließung für Homosexuelle ableiten, so entschied der „Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte“.Hintergrund: Zwei Österreicher hatten im Jahr 2002 die Öffnung der Ehe für sie verlangt. Sie beriefen sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und auf finanzielle Nachteile, die ihnen ohne Ehe drohen würden, da in Österreich die sog. „Eingetragene Partnerschaft“ geringere Steuervorteile als die Ehe vorsieht.
Mit Erreichung des heiratsfähigen Alters hätten Frauen und Männer entsprechend der EMRK das Recht, eine Ehe einzugehen. Dieses Recht gelte aber nicht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon im Juni bekräftigt hatte.
Nun lehnte es ein Ausschuß des Gerichts auch ab, den Fall an die Große Kammer zu verweisen. Damit sind zwei Wiener mit ihrer Klage endgültig gescheitert.