Europa-Parlament definiert Familie völlig neu
In einer Entschließung für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und
den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe wurde eine
drastische Neudefinition des Familienbegriffes vorgenommen.
In den „Allgemeinen Bestimmungen“ wird Familie
folgendermaßen definiert:
„`Familienangehörige“ sind der Ehepartner des
Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer
festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen
gemeinsamen Haushalt führt, sowie die
Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers.“
Seit Jahren unternimmt das Europa-Parlament einen
Angriff gegen christliche Werte und Prinzipien, insbesondere durch eine Aufweichung
des Ehe- und Familienbegriffes und durch den Versuch, ein „Recht auf
Abtreibung“ einzuführen.
Diese Entschließung ist der bislang radikalste
Versuch, sich definitiv vom christlichen und traditionellen Begriff von Familie
zu verabschieden.
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0327&language=DE&ring=A7-2012-0244