Europa-Parlament definiert Familie völlig neu


In einer Entschließung für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe wurde eine drastische Neudefinition des Familienbegriffes vorgenommen.

In den „Allgemeinen Bestimmungen“ wird Familie folgendermaßen definiert:

„`Familienangehörige“ sind der Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers.“

Seit Jahren unternimmt das Europa-Parlament einen Angriff gegen christliche Werte und Prinzipien, insbesondere durch eine Aufweichung des Ehe- und Familienbegriffes und durch den Versuch, ein „Recht auf Abtreibung“ einzuführen.

Diese Entschließung ist der bislang radikalste Versuch, sich definitiv vom christlichen und traditionellen Begriff von Familie zu verabschieden.

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0327&language=DE&ring=A7-2012-0244