EUGH will europaweite Anerkennung von Pseudo-Ehen

EUGH will europaweite Anerkennung von Pseudo-Ehen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sogenannte „gleichgeschlechtliche Ehen“ in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen. Der konkrete Fall bezieht sich auf einen Konflikt in Polen. Dabei haben zwei polnische Homosexuelle in Berlin eine homosexuelle Pseudo-Ehe geschlossen. Als diese nun nach Polen zurückkehrten und sie im Standesregister eintragen lassen wollten, also eine Umschreibung der in Deutschland laut Gesetz gültigen Ehe in polnisches Recht verlangten, wurden sie abgewiesen. Mit einer klaren Begründung: In Polen gibt es keine rechtliche Anerkennung für Homo-Partnerschaften, die den Ehestatus wollen. 

Der Gerichtshof entschied jedoch, dass dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Pflichten der EU-Mitgliedstaaten war. Dabei sei jeder Staat verpflichtet, den EU-Bürgern ihr normales Familienleben zu ermöglichen. Das heißt, wenn ein Eheschluss nach dem Recht eines Mitgliedstaates erfolgt, so muss eine äquivalente Anerkennung in allen Staaten erfolgen, um die gleichen Bedingungen für das Familien- und Privatleben zu ermöglichen. 

Dieses Vorgehen ist offensichtlich übergriffig und verletzt die Rechte der EU. Erstens ist eine Anordnung, die sich gegen die Wahrheit richtet, niemals rechtmäßig. Die Ehe gibt es nur zwischen Mann und Frau, was schon aus dem Naturgesetz hervorgeht. 

Doch zweitens obliegt es auch nicht der Autorität der EU, über die nationalen Regelungen in dieser Weise zu entscheiden, besonders wenn es sich um die Sittengesetze handelt. Allein die katholische Kirche sollte hier bestimmen.
Laut EU-Gesetz sind die Gesetze und Vorschriften für die Ehe Autorität der Mitgliedsstaaten. Damit kann also die EU hier eigentlich keine Vorschriften machen. An dieser Stelle widerspricht sich aber das Urteil des Gerichtshofes: Denn es wird festgestellt, dass Polen selbst darüber entscheiden könne, ob gleichgeschlechtliche Eheschließungen möglich seien, Polen müsse lediglich Pseudo-Ehen anderer Mitgliedsstaaten anerkennen. Das schränke angeblich nicht die Souveränität ein. Das ist aber natürlich absurd, weil in der Praxis die Eintragung in das Standesregister und die Anerkennung die „gleichgeschlechtliche Ehe“ einführen. Es würde zwar kein formales Gesetz existieren, de facto würde es diese aber geben. 

Dieses Urteil ist eindeutig ein Versuch, Druck auf Polen auszuüben. Dort ist das Thema der Homo-Pseudoehe sehr kontrovers. Der derzeitige Ministerpräsident Donald Tusk hatte versprochen, die Homo-Ehe einzuführen. Das ist aber aufgrund des Widerstands im Volk und auch in der eigenen Regierungskoalition gescheitert. Durch den Eingriff der EU versucht man anscheinend dies nun doch mehr und mehr durchzusetzen. 

Klar ist, dass eine Einführung laut Gesetz die Realität nicht verändern kann, dass Homosexuelle nicht heiraten können. Wir müssen dafür beten, dass Polen nicht einknickt und diese Wahrheit weiterhin seine Gesetze bestimmt. 

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union