EU will mit Schockbildern vor Rauchen schützen – und wo bleibt der Lebensschutz?
Klaus Günter Annen (Initiative Nie Wieder!)
Mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen sollen nach dem gestrigen Beschluß des EU-Parlaments in Straßburg die Raucher vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Diese Neuregelung ist von den einzelnen EU-Ländern bis 2016 umzusetzen.
Durch Tabakkonsum sterben in der EU jährlich schätzungsweise 700.000 Menschen, somit etwa 2000 täglich. Die Anzahl der Menschen, die darüber hinaus „nur“ gesundheitliche Schädigungen erleiden, ist nicht bekannt. Grünen-Politikerin Rebecca Harms meinte, daß angesichts der „enormen Schäden“ striktere Regeln zum Gesundheitsschutz unbedingt notwendig seien.
In Anbetracht dieses EU-Beschlusses scheint eine von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ im Jahre 2008 getroffene Entscheidung geradezu grotesk. Ein Homepagebetreiber wollte damals durch Abtreibungsbilder vor der absolut tödlichen Wirkung auf das ungeborene Kind und auf etwaige gesundheitliche Schäden der Mutter hinweisen.
Die BPjM-Verantwortlichen stuften die Bilder jedoch als “jugendgefährdend” ein, die zudem sozialetisch desorientierend seien. Sie erfüllten außerdem das Tatbestandsmerkmal „Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ nach § 187Abs. 1 Satz 1 JuSchG.
Die Entscheidung aus Straßburg ist begrüßenswert, auch aus der Sicht von Lebensrechtlern. Es dürfte in Zukunft wieder möglich sein, über die tödlichen Gefahren der Abtreibung auch mit realistischen Bildern wirksam in der Öffentlichkeit aufzuklären, ohne Repressalien oder Anzeigen befürchten zu müssen.
Mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen sollen nach dem gestrigen Beschluß des EU-Parlaments in Straßburg die Raucher vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Diese Neuregelung ist von den einzelnen EU-Ländern bis 2016 umzusetzen.
Durch Tabakkonsum sterben in der EU jährlich schätzungsweise 700.000 Menschen, somit etwa 2000 täglich. Die Anzahl der Menschen, die darüber hinaus „nur“ gesundheitliche Schädigungen erleiden, ist nicht bekannt. Grünen-Politikerin Rebecca Harms meinte, daß angesichts der „enormen Schäden“ striktere Regeln zum Gesundheitsschutz unbedingt notwendig seien.
In Anbetracht dieses EU-Beschlusses scheint eine von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ im Jahre 2008 getroffene Entscheidung geradezu grotesk. Ein Homepagebetreiber wollte damals durch Abtreibungsbilder vor der absolut tödlichen Wirkung auf das ungeborene Kind und auf etwaige gesundheitliche Schäden der Mutter hinweisen.
Die BPjM-Verantwortlichen stuften die Bilder jedoch als “jugendgefährdend” ein, die zudem sozialetisch desorientierend seien. Sie erfüllten außerdem das Tatbestandsmerkmal „Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ nach § 187Abs. 1 Satz 1 JuSchG.
Die Entscheidung aus Straßburg ist begrüßenswert, auch aus der Sicht von Lebensrechtlern. Es dürfte in Zukunft wieder möglich sein, über die tödlichen Gefahren der Abtreibung auch mit realistischen Bildern wirksam in der Öffentlichkeit aufzuklären, ohne Repressalien oder Anzeigen befürchten zu müssen.