EU-Kommission subventioniert Stammzellenforschung trotz EUGH-Urteil
Laut einem Bericht von „European Dignity Watch“, eine in Brüssel angesiedelte Nicht-Regierungs-Organisation, sollen Forschungsprojekte mit Stammzellen mit EU-Geldern auch nach dem letzten Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 2011, das die Patentierung von embryonalen Stammzellen untersagt, subventioniert werden. Die Begründung der Richter in Straßburg: „Jede menschliche Eizelle (sei) vom Stadium ihrer Befruchtung an als menschlicher Embryo anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“.
Die Stammzellenforschung erfordert die Zerstörung der Zellen, was gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße.
Die EU-Kommission, scheint aber dieses Urteil zu ignorieren, denn sie will von 2014 bis 2020 im Rahmen der Forschungsinitiative „Horizont 2020“ auch Stammzellforschung subventionieren. Für dieses Programm stehen der Kommission 80 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Vorgehen der Kommission verletzt auch das Empfinden der Mehrheit der Europäer, wie die von der EU im Auftrag gegebene Studie „Europeans and Bioethics“ zeigt.
„European Dignity Watch“ fordert das Europa-Parlament dazu auf, die vorgesehene Forschungsmittelzuteilung zu ändern und moralisch bedenkliche Ausgaben zu streichen.