Ethik-Rat: Inzest-Verbot aufheben
(Junge Freiheit) Der deutsche Ethikrat hat sich für eine Legalisierung des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Geschwistern ausgesprochen. „Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist der Auffassung, daß das Strafrecht nicht das geeignete Mittel ist, ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren“, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums.
Das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, „für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen“.
CDU kritisiert den Vorstoß
Im Falle einvernehmlichen Inzests unter volljährigen Geschwistern könne weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot rechtfertigen. „Dies gilt auch bei einvernehmlichem Inzest, wenn einer der Partner noch unter 18 Jahren alt ist.“
Kritik an dem Vorstoß kam von der Union. „Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Fast immer gehe Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher, gab die CDU-Politikerin zu bedenken. Mehrere Mitglieder des Ethikrates hatten in einem Sondervotum für die Beibehaltung der Strafbarkeit plädiert. Das Gremium versteht sich als unabhängiger Sachverständigenrat. Die 26 Mitglieder werden von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.
Das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, „für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen“.
CDU kritisiert den Vorstoß
Im Falle einvernehmlichen Inzests unter volljährigen Geschwistern könne weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot rechtfertigen. „Dies gilt auch bei einvernehmlichem Inzest, wenn einer der Partner noch unter 18 Jahren alt ist.“
Kritik an dem Vorstoß kam von der Union. „Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Fast immer gehe Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher, gab die CDU-Politikerin zu bedenken. Mehrere Mitglieder des Ethikrates hatten in einem Sondervotum für die Beibehaltung der Strafbarkeit plädiert. Das Gremium versteht sich als unabhängiger Sachverständigenrat. Die 26 Mitglieder werden von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.