Es kann kein Recht auf Tötung von ungeborenen Kindern geben
Das Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen fordert die Zurückweisung des „Estrela-Berichtes“ im Europäischen Parlament
Das Herbstforum des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen in Kassel - SOS LEBEN war selbstverständlich dabei - wendet sich in einer einstimmig am Samstag, 16. November beschlossenen Resolution entschieden gegen den vorliegenden „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ („Estrela-Bericht“) des Ausschusses „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ (FEMM) des Europäischen Parlaments, der nach bekanntlich turbulenter Zurückweisung an den Ausschuss nun in kürzester Zeit und ohne Änderungen erneut zur Abstimmung vorgelegt werden soll.Der „Estrela-Bericht“ enthalte „zahlreiche unrichtige Behauptungen und völlig inakzeptable Forderungen“. So werde unter anderem unter dem Oberbegriff der „reproduktiven Gesundheit“ erneut versucht, ein „Recht auf Abtreibung zu postulieren und als Handlungsziel der Politik der Europäischen Union zu platzieren“. Damit solle offenbar der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „1 von uns“ hintertrieben werden. Damit werde eine Rechtsposition behauptet, die „in Wirklichkeit zur Tötung ungeborener Kinder führe“.
Es dürfe aber nie hingenommen werden, dass einem Teil der „Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entzogen“ werde. „Ein rechtsstaatliches Europa darf darum auch nicht gestatten, dass die Tötung anderer Menschen ein Recht irgendeines Menschen sein darf.“ Weil menschliches Leben nach wissenschaftlichen Kriterien mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne, müsse „gerade auch das kleinste und wehrloseste menschliche Leben den vollen Schutz der Menschenwürde erhalten.“
Es sei zudem völlig inakzeptabel, dass nebenbei „auch noch die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal, nicht an Abtreibungen teilnehmen zu müssen, eingeschränkt werden“ solle.
Darum fordere man das Europäische Parlament mit Nachdruck auf, dem Unrecht eines „vermeintlichen Rechtsanspruchs“ auf Schwangerschaftsabbruch entschlossen entgegenzutreten und den sogenannten Estrale-Bericht in den Beratungen in den nächsten Wochen „endgültig abzulehnen“.