Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes trat am 1. Juli 2008 in Kraft
Presseerklärung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendAm 1. Juli 2008 tritt das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Es verbessert ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni 2008 zugestimmt.
Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen. Dazu wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert und die Indizierungskriterien bei medialen Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert. Darüber hinaus werden Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgeschrieben.
Mit dem Gesetz werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
2. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
3. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle werden gesetzlich festgeschrieben.