Erika Steinbach, Menschenrechts-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Menschenhandel: erschreckende Bilanz auch für Deutschland und Europa
(PM von Erika Steinbach) Der jährliche verbrecherische Ertrag aus Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Versklavung zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
Organhandel und Waffenhandel wird auf 25 Milliarden Euro geschätzt.
Allein mit dem Organhandel verdient die transnational organisierte Kriminalität heute mehr als mit Drogen.
Die Zahl der Opfer kann ebenfalls nur geschätzt werden. Von 29 Millionen Sklaven weltweit geht eine Studie der australischen „Walk Free“-Stiftung aus. Der Bericht des Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche des Europäischen Parlaments geht von 880.000 Zwangsarbeitern in der Europäischen Union aus. Rund 270.000 von ihnen, meist Frauen, werden sexuell ausgebeutet.
Deutschland ist seit Bestehen des 2002 unter der rot-grünen Regierung beschlossenen Prostitutionsgesetzes eines der europäischen Hauptzielländer für Menschenhändler geworden.
Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung haben in den über zehn Jahren des Bestehens des Prostitutionsgesetzes erschreckend zugenommen. Dieses Prostitutionsgesetz schützt nicht die betroffenen Frauen, sondern Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbetreiber.
Frauen müssen vor Gewalt und Zwangsprostitution besser geschützt werden. Menschenhandel und Zwangsprostitution gehen einher mit der schwerwiegenden Verletzung der Menschenwürde. Deutschland darf kriminellen Zuhältern und Bordellbetreibern keinen Schutz bieten.
Der Bundestag beschloss im Juni 2013 mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und erste Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Prostitutionsstätten. Der Gesetzentwurf fiel aufgrund des nachfolgenden Bundesratsbeschlusses unter den Grundsatz der Diskontinuität. Es besteht ein umso dringenderer Handlungsbedarf. Die Täter müssen bestraft und die Opfer geschützt werden.
Allein mit dem Organhandel verdient die transnational organisierte Kriminalität heute mehr als mit Drogen.
Die Zahl der Opfer kann ebenfalls nur geschätzt werden. Von 29 Millionen Sklaven weltweit geht eine Studie der australischen „Walk Free“-Stiftung aus. Der Bericht des Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche des Europäischen Parlaments geht von 880.000 Zwangsarbeitern in der Europäischen Union aus. Rund 270.000 von ihnen, meist Frauen, werden sexuell ausgebeutet.
Deutschland ist seit Bestehen des 2002 unter der rot-grünen Regierung beschlossenen Prostitutionsgesetzes eines der europäischen Hauptzielländer für Menschenhändler geworden.
Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung haben in den über zehn Jahren des Bestehens des Prostitutionsgesetzes erschreckend zugenommen. Dieses Prostitutionsgesetz schützt nicht die betroffenen Frauen, sondern Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbetreiber.
Frauen müssen vor Gewalt und Zwangsprostitution besser geschützt werden. Menschenhandel und Zwangsprostitution gehen einher mit der schwerwiegenden Verletzung der Menschenwürde. Deutschland darf kriminellen Zuhältern und Bordellbetreibern keinen Schutz bieten.
Der Bundestag beschloss im Juni 2013 mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und erste Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Prostitutionsstätten. Der Gesetzentwurf fiel aufgrund des nachfolgenden Bundesratsbeschlusses unter den Grundsatz der Diskontinuität. Es besteht ein umso dringenderer Handlungsbedarf. Die Täter müssen bestraft und die Opfer geschützt werden.