Entsetzlich: Auch in der Schweiz wird über Sterbehilfe für Kinder diskutiert

Belgien erwägt derzeit, Sterbehilfe bei Kindern zu erlauben. In der Schweiz wäre es theoretisch bereits möglich, Minderjährigen Hilfe zum Suizid zu leisten.
Das Strafgesetz verbietet die Beihilfe zum Selbstmord bei minderjährigen Personen nämlich nicht explizit. Die Sterbehilfeorganisation Exit leistet nach eigenen Angaben aber nur Erwachsenen Hilfe zum Suizid.


Bei der Beihilfe zum Selbstmord wird einer Person die tödliche Substanz vermittelt, die dieser ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt. Das ist in der Schweiz gemäss Artikel 115 des Strafgesetzbuches nicht verboten, solange keine selbstsüchtigen Motive vorliegen. Die Frage der Minderjährigkeit wird nicht erwähnt.
Verboten ist in der Schweiz hingegen, jemandem einen tödliche Substanz zu verabreichen - auch wenn dieser das verlangt und es aus Mitleid geschieht. Sobel sprach sich am Freitag erneut dafür aus, dies künftig zu erlauben. Das Parlament hatte sich aber bereits 2001 dagegen ausgesprochen.

Mit Material von Swissinfo