Elterninitiativen erringen Sieg gegen Schulsexualaufklärung


Elterliche Verantwortung für die sexuelle Aufklärung von Kindern und Jugendlichen wird wieder mehr betont. In der Tschechischen Republik und in Frankreich wurden entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht.

In Prag hat eine Elterninitiative die Abschaffung der Schulsexualerziehung in Tschechien erreicht. Das berichtet das Deutschlandradio am 25. Januar 2012.


"Wir haben eine Petition an das Schulministerium überreicht", erklärt die Eltern-Vorsitzende Anna Brychtova. "Mehr als 40.000 Eltern haben unterschrieben. Die Schule soll nicht in das Intimleben unserer Kinder eingreifen. Nur die Eltern haben das Recht mit ihren Kindern über Sex zu reden."

Der Wunsch der Eltern wurde von Schulminister Dobes respektiert. Er hat allen Schuldirektoren geschrieben. "Wir müssen die Wünsche der Eltern respektieren. Wir werden deshalb unsere Lehrpläne verändern. Die sexuelle Aufklärung wird künftig kein Pflichtfach mehr sein, sondern ein freiwilliges Angebot im Rahmen des Ethikunterrichtes."

Auch in Frankreich rückt die Notwendigkeit der elterlichen Erziehung wieder in den Vordergrund. In etwa 80 Schulen in der Nähe von Paris wurde die "Schultasche für Eltern" ins Leben gerufen, um sowohl bei Eltern als auch bei Lehrern für mehr Verständnis und gegenseitige Information über die Fortschritte des Kindes beim Lernen zu werben. Das meldet die EU-Plattform "Europäische Allianz für Familien"

Diese Entwicklung entspricht der internationalen Rechtslage, die die elterliche Verantwortung für Erziehung und Wohlergehen des Kindes festlegen: Artikel 26 Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 13 Absatz 3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 18, Absatz 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 5, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 2, Artikel 18 Absatz 1, Artikel 27 Absatz 2 und Artikel 29 Absatz 1 des Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes sowie Artikel 16 und 17 der geänderten Europäischen Sozialcharta des Europarates.

In Artikel 18 Absatz 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes heißt es beispielsweise: „Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.”