Eltern kämpfen weiter für die Beschulung ihrer Kinder
Immer wieder müssen Eltern um das Recht der Unterrichtung ihrer Kinder kämpfen. Nur die feste Überzeugung, zum Wohl des Kindes zu handeln, lässt sie behördliche Eigenmächtigkeiten überstehen.
So auch für den Erhalt der Schule aus dem Sachsenstädtchen Seifhennersdorf, kämpfen die Eltern von 16 Schülern der fünften Klasse. Diese sitzen nämlich ohne schulamtlichen Segen weiter in ihrer Schule, die sich angeblich wegen zu geringer Insassenzahl, nicht mehr rechnet.
Dafür hagelt es jetzt Bußgeldbescheide für die selbst unterrichtenden Eltern – aufgeben wollen sie trotzdem nicht. Jeder Erziehungsberechtigte soll ganze 600 Euro wegen „Verletzung der Schulpflicht“ bezahlen, obwohl die Kinder ordnungsgemäß in der fünften Klasse angemeldet waren. Das Schulamt setzte diese aber kurzerhand wieder vor die Tür. Seit September letzten Jahres kämpfen die Eltern nun offen gegen diese Bildungspolitik und das Dresdner Kultusministerium.
Von „Dummheit" und „Ignoranz" der herrschenden Parteien spricht Torsten Dietrich vom Schulförderverein. Das Kultusministerium zieht er der „Lüge", hatte man in Dresden doch bis zuletzt so getan, als wäre besagte fünfte Klasse „sicher". Das Bautzener Oberverwaltungsgericht sprang dem Kultus bei und belehrte elterliche Gutgläubigkeit, das Wort einer Ministerin müsse „keinen Wahrheitsgehalt aufweisen". Im November stellte ein Verwaltungsgericht fest, dass hier möglicherweise verfassungsrechtliche Fragen berührt sind. Seine Entscheidung verschob es – jetzt erwartet man das Urteil zum Schulstreit für Ende Februar 2013.
Einen kleinen Hoffnungsschimmer hinterlässt der juristische Zwischensieg aus dem südhessischen Groß-Gerau. Adrian Klinik will auch zur Schule gehen, aber er darf nicht. Das staatliche Schulamt selbst hielt ihn über fünf Jahre von einem Schulgebäude fern, weil er angeblich ein „Schläger“ war. Dies war er aber nicht, sondern gleich nach der Einschulung wurde Adrian von der Klassenlehrerin und Schulleiterin traktiert bis das örtliche Schulamt „Ruhen der Schulpflicht“ anordnete und das Kind absurder Weise in ein Heim für Erziehungshilfe zwangsunterbringen wollte.
Doch seine Eltern wehrten sich gegen behördliche Bevormundung, wollten nicht zulassen, dass der Junge mit dem Etikett „behindert“ die Zukunft verbaut bekommt. Gegen die als „Abschiebung“ empfundene Zwangseinweisung in eine Förderschule klagten sie, 2009 kam es zu einem Vergleich. Schul- und Jugendamt hingegen weigerten sich, ihn umzusetzen. Zwischenzeitlich erhielt Adrian auch Hausunterricht. Der Schulfrieden indes hielt nicht lange. Wurde Adrian von seiner Wiederbeschulung erneut ausgeschlossen, wandte die amtliche Stoßrichtung sich nun gegen die wehrhaften Eltern. „Mangelnde Kooperationsbereitschaft“ warf man ihnen vor. Mitnichten, belegen doch die Akten, dass die Behörde sich die Eltern für ihre Politik gefügig zu machen versuchte.
Einer Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen des inzwischen 14-Jährigen gab das Landgericht Darmstadt schließlich im Wesentlichen statt.
Das jüngste Urteil kam zustande, weil Adrians Familie den Gerichtsweg weiter beschritt. Wie zu erwarten war, lässt das Schulamt den Makel nicht auf sich sitzen. Das nächste Wort hat das Oberlandesgericht in Frankfurt. Dort soll entschieden werden, wer Recht hat: Das Land Hessen oder Adrian.