Ehegatten-Splitting: Fürchtet die FDP eine ungünstige Entscheidung aus Karlsruhe?
In geradezu penetranter Art und Weise fordert die
FDP von der CDU, homosexuelle Paare mit der normalen Ehe steuerlich
gleichzustellen. Insbesondere sollen Homosexuelle auch den Ehegatten-Splitting-Vorteil
erhalten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle, Bundeswirtschaftsminister Philip
Rössler und Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind die
prominentesten FDP-Politiker, die sich in diesem Sinne ausgesprochen haben.
Die Liberalen behaupten, die Politik solle handeln,
bevor sie vom Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen werde. Karlsruhe wird
voraussichtlich Anfang 2013 darüber entscheiden, ob homosexuelle Partnerschaften
auch in den Genuss des Ehegatten-Splitting kommen sollen. Bundesministerin
Leutheusser-Schnarrenberger meint: „Die Politik sollte jetzt Handlungsfähigkeit
und Gestaltungswillen demonstrieren, anstatt erst durch eine zu befürchtende
Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut zu einer Gesetzesänderung
gezwungen zu werden.“
Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Kollegen aus
der FDP meinen wohl, es sei so gut wie sicher, dass das
Bundesverfassungsgericht zugunsten der Homosexuellen entscheiden wird.
Dazu gibt es allerdings keinen Anlass. Karlsruhe hat
in der jüngsten Vergangenheit in der Tat mehrmals Urteile zugunsten der
homosexuellen Paare gefällt, doch nun geht es um einen Steuervorteil, der
exklusiv für Ehe und Familie eingeführt wurde. Das Ehegatten-Splitting ist
sozusagen eine direkte und konkrete Anwendung von § 6 des Grundgesetzes (Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung).
Eine Gleichstellung homosexueller Paare mit der Ehe
würde die völlige Gleichwertigkeit voraussetzen. Doch Karlsruhe hat immer
wieder betont, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und die Ehe
zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte seien. Die bisherigen
Gleichstellungen betrafen bislang nicht Aspekte, die essentiell mit der Ehe verbunden
sind. Dies wäre allerdings der Fall, wenn das Ehegatten-Splitting ausgeweitet würde.
Dann ist aber kaum noch einzusehen, wieso nicht auch andere Lebenspartnerschaften
auch eine Art Splitting-Vorteil erhalten sollten.
Ein Schritt seitens Karlsruhe in diese Richtung wäre
nicht nur eine gewaltige gesellschaftspolitische Revolution, sondern auch eine
unerhörte Verletzung der Gewaltenteilung.
Fazit: Man kann nicht voraussehen, wie Karlsruhe
entscheiden wird.
Unter diesen Umständen ist der Druck der FDP auf die
CDU schlicht und ergreifend unverschämt und grenzt an Nötigung. Die Liberalen kennen
die offizielle Haltung der Christdemokraten. Nur aufgrund der politisch äußerst
ungeschickten Stellungnahme von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder
sowie von einer kleinen Minderheit von 13 Bundestagsabgeordneten ist dieses
Thema überhaupt mit dieser Intensität in der Öffentlichkeit präsent. Hier wird deutlich,
welchen Schaden Kristina Schröder für die CDU bereits jetzt angerichtet hat.