EGMR-Urteil: Großer Sieg für mutigen Lebensrechtler Annen
Foto: Günter Annen |
Obwohl die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung für manche skurril erscheint, ist sie relativ klar: Der Mensch hat von der Zeugung an ein Recht auf Leben und deshalb darf er nicht getötet werden. Wenn das aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat.
Die Formel für diesen Sachverhalt lautet: „rechtswidrig, aber straffrei“.
Auf diese Rechtslage hat der Lebensrechtler Günther Annen in einem Flugblatt mit sonst drastischen Worten und Bildern hingewiesen.
Günther Annen, eine Ikone der deutschen Lebensrechtsbewegung, ist für halbe Sachen nicht zu haben: Abtreibung muss als das bezeichnet werden, was es ist, also Mord. Und zur Veranschaulichung müssen am besten Bilder mit abgetriebenen Kindern gezeigt werden. Damit das jeder versteht!
Dass der "moderne" Deutsche sich über eine solche Form des Protestes empört, ist klar. Viele sind wohl auch der Meinung, Annen betreibe Hetze. Die meisten Menschen interessieren sich nämlich nicht für die Nuancen des deutschen Strafrechts. Für sie ist Abtreibung vom Gesetzgeber erlaubt, denn sie wird nicht bestraft. Basta!
Die Richter, die Annen abgewiesen haben, fühlten wohl auch so wie die Masse der Menschen hierzulande. Sie meinten, Annen würde die Abtreibungsärzte, die er namentlich nannte, in unzulässiger Weise an den Pranger stellen.
Doch Günther Annen, ein alter Fuchs mit einer immensen Erfahrung, wusste, dass er die rote Linie der Persönlichkeitsrechte nicht überschreiten durfte. Und solange er das nicht tat, konnte er poltern, so viel er wollte.
An dieser Stelle muss Günter Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz aus Euskirchen erwähnt werden: Mit Konsequenz, Hartnäckigkeit und unendlich vielen Schriftsätzen hat er den Gang zum EGMR möglich gemacht. Große Ehre gebührt ihm für seine juristische Arbeit in diesem Fall.
In Deutschland erhielt Günter Annen für seine Methode Verbot. Doch der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte gab ihm Recht: Günther Annen verletzt keine Persönlichkeitsrechte, sondern macht bekannt, was sowieso öffentlich ist. Darunter die Namen der Abtreibungsärzte. Und dass diese „rechtswidrige Handlungen“ vornehmen, sagt schließlich das deutsche Strafgesetz. Deshalb war das Verbot seines Flugblattes eine Verletzung der Meinungsfreiheit.
Wir gratulieren und freuen uns für den mutigen Günther Annen. Er erzielte einen großartigen Erfolg für sich und für die deutsche Lebensrechtsbewegung.